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Typische Einsatzgebiete sind das Freistrahlen mit Feststoffen oder Flüssigkeiten − auch mit Beimischungen von Reinigungsmitteln und Feststoffen −, das Hochdruckwasserstrahlen und das Trockeneisstrahlen. In vielen Fällen ist ein Atemschutz erforderlich, denn Strahlarbeiten setzen in der Regel gesundheitsschädliche Aerosole frei. Die Aerosole treten je nach Strahlverfahren als Stäube, in Tröpfchenform oder als Mischung davon auf. Bei Sandstrahlarbeiten werden quarzhaltige Stäube freigesetzt, die die Berufskrankheit „Chronische obstruktive Bronchitis (COPD) durch Quarzstaub“ auslösen können.
Beschäftigte, die Strahlarbeiten durchführen, sollten deshalb immer durch ein von der Umgebungsluft unabhängiges Atemschutzgerät Luft erhalten, um nicht Gefahr zu laufen, Strahlaerosole einzuatmen. An wechselnden Arbeitsplätzen wie etwa auf Baustellen oder in betrieblichen Anlagen, bei denen kein getrenntes Atemluftnetz verfügbar ist, nutzt man mobile Kompressoren, die sowohl Prozessluft als auch Atemluft vor Ort erzeugen. Von entscheidender Bedeutung für die Gesundheit der Beschäftigten ist die Qualität der angesaugten Luft: Sie darf keinerlei Staub und Abgase enthalten. Fehler oder Störungen führen zu schweren Gesundheitsschäden oder gar zum Tod.
Atemschutz als persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist gemäß der europäischen PSA-Verordnung der PSA-Kategorie 3 zugeordnet. Sowohl Funktionsprüfungen als auch regelmäßige Wartungen sind unerlässlich. Der mögliche Ausfall jeder Komponente ist in der Gefährdungsbeurteilung unter den Rahmenbedingungen des Einsatzorts zu bewerten. Daraus abgeleitete Maßnahmen müssen stets erfüllt werden.
Die Funktionsfähigkeit der Luftversorgung ist von den räumlichen Bedingungen, unter denen Strahlarbeiten durchgeführt werden, abhängig. Danach richtet sich zum einen, wie Schutz- und Rettungskonzepte anzulegen sind, und zum anderen, ob zusätzliche Komponenten, etwa eine redundante Luftversorgung, nötig sind. Ein Sicherungsposten, der nicht unter Atemschutz arbeitet, die Luftversorgung überwacht und die Arbeitsstelle absichert, ist obligatorisch. Dazu empfiehlt es sich, per Funk oder kabelgebunden Kontakt zu halten. Denn die durch Helm oder Haube verringerte Sicht sowie die Strahl- und Kompressorgeräusche schränken die Wahrnehmung der Beschäftigten ein. Konkrete verbale Hinweise dringen schneller durch und sind im Zweifel weniger missverständlich als optische Signale oder Handzeichen.
Vor dem Einsatz von Atemschutzgeräten müssen die Beschäftigten eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung absolvieren. Je nach Gerätetyp ist entweder eine Pflichtvorsorge oder eine Angebotsvorsorge vorgesehen. Zudem muss eine Betriebsärztin oder ein Betriebsarzt vorab beurteilen, ob die für Strahlarbeiten unter Atemschutz vorgesehenen Beschäftigten physisch und psychisch geeignet sind.
7. Dezember 2023