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Krane heben und tragen zuverlässig große Lasten und trotzen dabei fast jedem Wetter – wenn grundlegende Regeln beachtet werden. In der Sturmsaison im Spätherbst sowie im Frühjahr oder bei extremen regionalen Wetterlagen, wie im Sommer 2021, kommt es dennoch zu Unfällen mit umgestürzten Kranen. Und wenn Krane umstürzen, ist selten nur das Baustellengelände betroffen. Auch anliegende Straßen und Grundstücke und damit vor allem Unbeteiligte aus Nachbarschaft und im Verkehr sind gefährdet.
Kommt ein Kran zu Fall, kann das unter anderem zwei Ursachen haben: mangelhafte Standsicherheit und Windeinflüsse. Oft bedingen und verstärken sich beide Faktoren gegenseitig, damit ein solcher Riese kippt. In erster Linie sorgen der richtige Unterbau und ein tragfähiger Untergrund dafür, dass ein Kran seine Standsicherheit behält. Stimmen diese Voraussetzungen nicht, steht er von vorneherein nicht sicher – dann kann ein Sturm den Kran zu Fall bringen. Aufsichtspersonen der BG BAU treffen bei Baustellenbesichtigungen mitunter auf unsachgemäße Unterbauungen an den Kranstützen, die weder den Herstellervorgaben noch den Regeln der Technik entsprechen und somit den auftretenden Belastungen nicht standhalten. Wie ein Kran bei seiner Aufstellung sachgemäß zu unterbauen ist, gibt der Hersteller in seiner Betriebsanleitung vor. Regelwerke wie die Unfallverhütungsvorschrift „Krane“ nennen wichtige Betriebsvorschriften, unter anderem die Maßnahmen bei Wind.
Wenn Wind auf einen Kran einwirkt, ist zu unterscheiden, ob der Kran in Betrieb ist und Lasten transportiert oder ob er sich nach Feierabend oder längerer Arbeitspause außer Betrieb befindet. Ist der Kran nicht in Betrieb, ist die Drehwerksbremse immer zu öffnen – auch in längeren Arbeitspausen. Die Drehwerksbremsen müssen so beschaffen sein, dass sie im gelösten Zustand arretiert werden können. Nur dann kann sich der Kran in die jeweilige Windrichtung drehen und seine Angriffsfläche zugunsten der Stabilität minimieren – er ist „windfrei“. Dazu müssen die entsprechend qualifizierten Bedienpersonen dafür sorgen, dass
Je nach Standort und Baustelle können zusätzlich weitere Sicherungsmaßnahmen nötig sein, etwa bei Hindernissen im Umkreis des Krans. In solchen Fällen ist der Kran nach den Angaben des Herstellers „abzuspannen“, das heißt der Kranausleger wird mit Stahlseilen an Gewichten befestigtund so am Drehen gehindert.
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Bereits bei der Aufstellung sind die örtlichen Windverhältnisse einzukalkulieren. Zur Orientierung weisen die aktuellen Krannormen für Europa Windregionen aus. In den Betriebsanleitungen von Kranen ist häufig die Angabe „C25“ zu lesen. Das bedeutet, dass ein Kran für die Windregion C – dem Mindeststandard für Turmdrehkrane – ausgelegt ist. In Küstennähe, in den Bergen oder auch in Häuserschluchten kann diese Auslegung unter Umständen nicht ausreichend sein. Dann sollten sich die Kranverantwortlichen an den Hersteller wenden. Um örtliche Windgeschwindigkeiten einschätzen zu können, sind Daten von Wetterdiensten und Messeinrichtungen an den Kranen (Windmesser, Anemometer) maßgebend. Die Windstärken und ihre möglichen Auswirkungen geben Wetterfachleute in der Beaufortskala von Stärke 0 (Windstille) bis 12 (Orkan) an. Sobald der Kran nicht mehr sicher zu handhaben ist, muss er außer Betrieb genommen und die Drehwerksbremse geöffnet werden – spätestens bei der jeweils vom Hersteller festgelegten Grenze im Bereich von Windstärke 6 bis 8 (circa 45 - 70 km/h). Grundsätzlich ist für das Betreiben eines Krans vom Unternehmer immer eine Betriebsanweisung zu erstellen. Darin sind auch die Maßnahmen bei Wind zu nennen:
Werden sie in der Praxis korrekt umgesetzt, sollte der Kran sturmfest sein.
Unfallbeispiel:
9. Oktober 2023