Rund ums Recht

Gute Frage: Schützt die gesetzliche Unfallversicherung auch im Homeoffice?

Bis vor Kurzem lautete die Antwort auf diese Frage „Jein“. Der Versicherungsschutz bestand auch zu Hause, aber nur bei Aktivitäten, die eng mit der Arbeitstätigkeit verbunden waren. Nun gilt derselbe Schutz wie beim Arbeiten am Unternehmensstandort.

Vorher galt: Ein Sturz vom Bürostuhl war versichert, der Weg in die Küche oder ins Bad nicht. Im Büro sind hingegen alle drei Szenarien versichert. Ebenfalls entfiel der Versicherungsschutz, wenn Beschäftigte ihre Kinder aus dem Homeoffice zur Kita brachten oder abholten. Bei der Hin-­ und Rückfahrt zur Arbeitsstätte sind diese Bring-­ und Holdienste wiederum versichert. Begründet wurden die abweichenden Regelungen damit, dass im Homeoffice nur schwer zwischen privaten und beruflichen Aktivitäten unterschieden werden kann.

Aufgrund der intensiven Nutzung des neuen Arbeitsmodells während der Coronapandemie hat der Gesetzgeber nun folgende Änderungen vorgenommen: Der Versicherungsschutz für Beschäftigte, die von zu Hause aus arbeiten, wurde ausgeweitet und dem Versicherungsschutz von Beschäftigten am Unternehmensstandort gleichgestellt. Seit dem 18. Juni 2021 sind damit auch die Wege in die Pause, zur Toilette oder zur Kinderbetreuung im Homeoffice versichert. Aus einem „Jein“ ist also ein „Ja“ geworden. Im Homeoffice gilt der vollständige Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
 

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15. Juni 2022

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