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Am Bau geht es laut zu, denn viele Tätigkeiten sowie die dabei verwendeten Maschinen und Verfahren erzeugen mitunter enormen Lärm. Genau genommen handelt es sich um Schallwellen, die das Gehör schädigen, aber auch zu erhöhtem Blutdruck, Stress, Gereiztheit, Angst, Nervosität und Schlafstörungen führen. Menschen werden schwerhörig, wenn Schallwellen über den Lärmauslösewerten für bestimmte Zeiträume einwirken und dadurch die Haarsinneszellen im Innenohr nach und nach absterben. Enorme Lärmereignisse wie etwa Explosionen können Taubheit auch unmittelbar auslösen.
In der Baubranche sind alle Beteiligten gefordert, Beschäftigte und Anwohnerschaft professionell vor Baulärm zu schützen. Bauherren haben sich nach der Allgemeinen Verwaltungs- vorschrift Baulärm zu richten. Unternehmen macht die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung klare Vorgaben: Liegt der Lärmpegel über einen achtstündigen Arbeitstag verteilt bei im Schnitt 80 Dezibel, kurz dB(A), sind Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Betroffenen Beschäftigten ist eine arbeitsmedizinische Lärmvorsorge zur Früherkennung von Hörminderungen anzubieten. Ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 85 dB(A), dem oberen Lärmauslösewert, drohen Gehörschäden. Weitere Maßnahmen wie der persönliche Gehörschutz und eine obligatorische arbeitsmedizinische Vorsorge sind ab diesem Wert Pflicht. Daneben nennt die Verordnung Auslösewerte für Spitzenschalldruckpegel, also kurzzeitig vorkommende Lärmereignisse, die besondere Schutzvorgaben erfordern, auch wenn es ansonsten still und leise zugeht.
Schutz vor Lärm sollte zuerst darauf abzielen, ihn gar nicht erst entstehen zu lassen. Das lässt sich durch technische Maßnahmen, etwa mit leiseren Maschinen oder alternativen lärmfreien Verfahren, erreichen. Bauherren, Planungsverantwortliche sowie Unternehmerinnen und Unternehmer können hier bei Projektbeginn viel bewirken. Fehlen technische Alternativen, ist das Lärmaufkommen organisatorisch einzuschränken, etwa indem die Lärmquelle abgeschirmt wird oder abseits zum Einsatz kommt. Wenn weder technische noch organisatorische Schutzmaßnahmen greifen, muss persönlicher Gehörschutz zum Einsatz kommen. Entscheidend für Akzeptanz und Erfolg bei den Beschäftigten sind hier die Unterweisung durch Vorgesetzte und deren Vorbildfunktion.
8. Januar 2024