Porträtaufnahme von Frau Dr. Wahl-Wachendorf
Bild: Guido Kollmeier - BG BAU
Im Gespräch

Coronavirus: Jetzt das Immunsystem stärken und regelmäßig lüften

Die kalte Jahreszeit macht den Schutz vor dem Coronavirus zur besonderen Herausforderung. Was jetzt zu tun ist, erklärt Dr. Anette Wahl-Wachendorf, ärztliche Direktorin des Arbeitsmedizinischen Dienstes (AMD) der BG BAU GmbH.

Was macht das Coronavirus im Winter so gefährlich?

Es gibt zwei Aspekte, die eine höhere Infektionsgefährdung durch das Coronavirus im Winter vermuten lassen. Erstens verlagert sich das Leben von draußen nach drinnen. Im Freien können Abstände besser eingehalten werden, die virushaltigen Tröpfchen werden an der frischen Luft schnell verdünnt. Der zweite Aspekt ist, dass es zu einer Überlagerung der Symptome von COVID-19 und der klassischen Grippe (Influenza) und den durch andere Viren verursachten „normalen“ Erkältungen kommen kann. Klinisch sind diese am Anfang kaum zu unterscheiden.
 

Wer gehört beim Coronavirus zur Risikogruppe und wer bei der Grippe?

Es ist derselbe Personenkreis – das macht das Zusammentreffen der beiden Erkrankungen so problematisch. Gefährdet sind vor allem Ältere sowie Menschen mit Vorerkrankungen und geschwächtem Immunsystem. Deswegen empfehlen wir, dass sich diejenigen, die zur Risikogruppe gehören, gegen Grippe impfen lassen. Allerdings haben die Menschen mehrheitlich gelernt, achtsam im Sinne der AHA-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) miteinander umzugehen. Das macht Hoffnung!
 

Können wir etwas tun, um unsere Gesundheit zu stärken?

Das Immunsystem spielt eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, Krankheiten abzuwehren. Ein gutes Immunsystem bringt den Körper in eine gute Verteidigungsposition. Grundlegend für gute Abwehrkräfte ist eine bedarfsgerechte, abwechslungsreiche Ernährung. Dazu gehört eine vitaminreiche Kost mit Obst und Gemüse, viele Ballaststoffe zum Beispiel durch Vollkornprodukte und die Versorgung mit Spurenelementen wie Zink. Wichtig ist es auch, ausreichend zu trinken, zum Beispiel Wasser oder ungesüßten Tee. Eine ausgewogene Ernährung kann Infektionen nicht verhindern, aber sie trägt dazu bei, dass die körpereigene Abwehr sie besser und schneller bekämpfen kann.

„Büroräume alle 60 Minuten, Besprechungsräume alle 20 Minuten lüften. Sinnvoll ist eine Stoßlüftung: Gegenüberliegende Fenster und Türen sollten geöffnet werden.“
Dr. Anette Wahl-Wachendorf, ärztliche Direktorin des Arbeitsmedizinischen Dienstes (AMD) der BG BAU GmbH

Wie verbreitet sich das Coronavirus in geschlossenen Räumen?

Laut wissenschaftlichen Erkenntnissen unter anderem des Robert Koch-Instituts wird der SARS-CoV-2-Virus vor allem über das Einatmen von Tröpfchen und Aerosolen übertragen. Die Tröpfchen sinken zu Boden und können damit nicht mehr eingeatmet werden. Untersuchungen haben gezeigt, dass nach etwa 30 Minuten kaum noch Tröpfchen in der Raumluft vorhanden sind. Die Aerosole dagegen schweben in der Luft, können sich also stärker verbreiten und länger in der Raumluft bleiben. Doch auch hier gibt es eine sehr empfehlenswerte Maßnahme, nämlich das regelmäßige Lüften. Daher heißt die neue Regel: AHA + L!

 

Fensterhänger für richtiges Lünften
Fensteranhänger als Erinnerung und Information für richtiges Lüften
Bild: Fishman64 - shutterstock.com


Wie oft und wie lange müssen Bauwagen oder Räume generell gelüftet werden?

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) empfiehlt: Büroräume alle 60 Minuten, Besprechungsräume alle 20 Minuten. Sinnvoll ist eine Stoßlüftung: Gegenüberliegende Fenster und Türen sollten geöffnet und die Lüftungsdauer an die Wetterverhältnisse – mindestens drei bis zehn Minuten – angepasst werden.
 

Welche Pflichten haben jetzt Unternehmerinnen und Unternehmer?

Die Betriebe haben die Pflicht, für den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu sorgen. Dies gilt in der derzeitigen Pandemie auch für den Schutz vor einer Ansteckung durch COVID-19. Die aktualisierte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel gibt hierzu die Empfehlungen, die zu beachten sind. Sie werden durch die branchenspezifischen Empfehlungen der Unfallversicherungsträger konkretisiert.

Unternehmerinnen und Unternehmer sollten klare Verhaltensregeln für ihre Beschäftigten vorgeben und darauf achten, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesundheitsbewusst verhalten, und sie auch immer wieder dazu motivieren, zum Beispiel Abstand zu halten und einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Wir empfehlen den Unternehmen gerade in dieser Pandemie, die Beratung durch FachleuteExperten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im AMD in Anspruch zu nehmen.

8. Januar 2024

Artikel teilen
Folgen Sie uns auch auf