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Ein 17-jähriger Auszubildender erhielt von einem Altgesellen den Auftrag, Holzreste zuzuschneiden. In der Zimmererwerkstatt begab er sich allein an eine Kombinationssäge, die als Tisch-, Kapp- und Gehrungssäge genutzt werden kann. Diese war aktuell zu einer Tischkreissäge ohne Schutzhaube, ohne Spaltkeil und ohne Quer- oder Gehrungsanschlag umgebaut.
Beim Kürzen der kleineren Stücke nutzte der Auszubildende deshalb keine Anschläge, sondern hielt die Hölzer mit beiden Händen im Abstand von zirka 15 Zentimetern zum Sägeblatt.
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Er trug Handschuhe aus Nylon, um seine Hände vor Holzsplittern zu schützen. Bei den Sägearbeiten verkantete sich ein Holz aufgrund des fehlenden Spaltkeils. Reflexartig hielt der Auszubildende das Holzstück fest. Seine rechte Hand geriet an das Sägeblatt. Im Krankenhaus wurde sein rechter Daumen vollständig amputiert und seine tiefen Schnittverletzungen an den Fingern wurden versorgt. Seine Ausbildung als Zimmerer konnte der 17-Jährige nicht mehr abschließen.
3. September 2026