Negativbeispiel - junger Bauarbeiter verletzt sich an einer Kreissäge ohne Schutzhaube und Spaltkeil.
Bild: Franziska Mayer - HAAS Publishing GmbH auf Basis von Me 3645 Studio / Getty Images, urbazon / Getty Images - mit KI bearbeitet
Aus Unfällen lernen

Daumen abgetrennt

Schwerer Unfall eines Azubis an der Kreissäge: Aufsicht, sichere Arbeitsmittel und klare Schutzmaßnahmen hätten ihn verhindern können.

Ein 17-jähriger Auszubildender erhielt von einem Altgesellen den Auftrag, Holzreste zuzuschneiden. In der Zimmererwerkstatt begab er sich allein an eine Kombinationssäge, die als Tisch-, Kapp- und Gehrungssäge genutzt werden kann. Diese war aktuell zu einer Tischkreissäge ohne Schutzhaube, ohne Spaltkeil und ohne Quer- oder Gehrungsanschlag umgebaut. 

Beim Kürzen der kleineren Stücke nutzte der Auszubildende deshalb keine Anschläge, sondern hielt die Hölzer mit beiden Händen im Abstand von zirka 15 Zentimetern zum Sägeblatt.

Die Aufsichtsperson Denny Hillert zeigt anhand einer Melone wie gut ein Schutzhelm den Kopf schützt. Sein Oberkörper ist auf ein Smartphone montiert.
Bild: Jan-Peter Schulz, Roman Samokhin - stock.adobe.com

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Er trug Handschuhe aus Nylon, um seine Hände vor Holzsplittern zu schützen. Bei den Sägearbeiten verkantete sich ein Holz aufgrund des fehlenden Spaltkeils. Reflexartig hielt der Auszubildende das Holzstück fest. Seine rechte Hand geriet an das Sägeblatt. Im Krankenhaus wurde sein rechter Daumen vollständig amputiert und seine tiefen Schnittverletzungen an den Fingern wurden versorgt. Seine Ausbildung als Zimmerer konnte der 17-Jährige nicht mehr abschließen.
 

So hätte der Unfall verhindert werden können: 

  • Minderjährige dürfen nur an gefährlichen Maschinen wie einer Kreissäge arbeiten, wenn dies für ihre Ausbildung notwendig ist. Solche Arbeiten dürfen sie nie allein, sondern nur unter Aufsicht durchführen.
  • Gesellinnen und Gesellen, die mit Auszubildenden arbeiten, sollten ihre Aufsichtspflicht wahrnehmen. In diesem Fall hätten sie vorab den sicheren Zustand der Kombinationssäge prüfen und mit dem Auszubildenden gemeinsam arbeiten können.
  • Arbeitsmittel wie Kombinationssägen sind in regelmäßigen Abständen sicherheitstechnisch zu überprüfen.
  • Bei Arbeiten mit Kreissägen – oder allgemein bei Maschinen mit rotierenden Elementen – dürfen keine Handschuhe getragen werden.

3. September 2026

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