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Ab dem 1. Januar 2027 gilt auch im Bereich Walzasphalt für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen der verbindliche Arbeitsplatzgrenzwert von 1,5 Milligramm pro Kubikmeter. Mit dem Jahreswechsel endet eine Übergangsfrist, die seit 2019 galt. Der Grenzwert schützt die Beschäftigten vor Reizungen der Atemwege und Augen. Mit der neuen Branchenlösung „Bitumen beim Heißeinbau von Walzasphalt“ haben die BG BAU und ihre Partner praxisnahe Lösungen erarbeitet, wie dieser Grenzwert nach dem Stand der Technik eingehalten werden kann.
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Grundsteine sind dabei das Arbeiten mit temperaturabgesenktem Asphalt sowie der Einsatz abgesaugter Asphaltfertiger.
Darüber hinaus bietet die Branchenlösung ein Muster für die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung sowie eine Musterbetriebsanweisung, die Unternehmen für ihre Gefährdungsbeurteilung und die Unterweisung von Beschäftigten nutzen können.
2. September 2026