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Führt ein Arbeitsunfall, ein Wegeunfall oder eine Berufskrankheit zu körperlichen oder psychischen Schäden, in deren Folge eine Erwerbstätigkeit nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich ist, erhält die oder der Betroffene eine Verletztenrente von der gesetzlichen Unfallversicherung. Was aber passiert, wenn man ins Rentenalter kommt und Altersrente bezieht? Die Verletztenrente wird auch dann weitergezahlt, allerdings muss sie beim Rentenantrag angegeben werden.
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Überschreiten beide Renten zusammen einen individuell berechneten Grenzwert, wird die Altersrente gekürzt. Damit soll eine „Überversorgung“ der oder des Versicherten verhindert werden. Wer die gesetzliche Rentenversicherung nicht über seine Verletztenrente informiert, muss mit Rückzahlungen rechnen. So erging es einem Mann aus Kassel, der zehn Jahre lang beide Renten in voller Höhe bezog. Nach einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 20. März 2024 muss er nun mehr als 80.000 Euro zurückzahlen, weil er die Verletztenrente gegenüber der Rentenversicherung verschwieg und somit grob fahrlässig handelte. Man kann also beide Renten gleichzeitig beziehen, sie werden aber miteinander verrechnet, wenn ein bestimmter Grenzwert überschritten wird.
11. August 2025