Infomedien

DGUV Vorschrift 2

Der Mustertext der DGUV Vorschrift 2 wurde geändert. Eine wichtige Neuerung ist die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung von Unternehmen.

In der Vorschrift werden etwa Aufgaben und Qualifikationen von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärztinnen und Betriebsärzten beschrieben.

Illustration eines Lautsprechers mit Briefen.
Bild: Julien Eichinger - stock.adobe.com

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Die Änderungen sollen die DGUV Vorschrift 2 verständlicher und besser umsetzbar machen. Damit die Anpassungen in der Praxis greifen, müssen sie von den einzelnen Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen und in Kraft gesetzt werden. Die BG BAU hat mit diesem Prozess begonnen, es ist aber unter anderem noch eine Satzungsänderung nötig. Daher gilt weiterhin die bisherige DGUV Vorschrift 2 für die Baubranche.

Unternehmen müssen entsprechend aktuell noch keine Änderungen in den von der Vorschrift geregelten Bereichen beachten. 

11. August 2025

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