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Nur geschultes Personal und Personen ab 18 Jahren sollten mit Kreissägen arbeiten – Azubis unter 18 Jahren dürfen dies nur unter Aufsicht tun. Bei Arbeiten im Bereich von zwölf Zentimetern oder weniger vor dem Sägeblatt sollte ein Schiebestock oder ein anderes Hilfsmittel verwendet werden.
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Bei rund 90 Prozent der Unfälle mit Baukreissägen waren die Schutzhauben so manipuliert, dass sie keine Wirkung mehr hatten. Beschäftigte müssen regelmäßig im richtigen Umgang mit der Baukreissäge unterwiesen werden.
Weil Kreissägen nur so sicher verwendet werden können. Es gibt auch Schutzhauben mit selbsttätig schließender Funktion. Sie können auch mit einem Stoppschalter nachgerüstet werden, der eine Manipulation verhindert. Die BG BAU fördert diese Investition.
11. August 2025