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Der Bundestag hat im März 2026 eine Anhebung der Schwelle für die verpflichtende Bestellung von Sicherheitsbeauftragten von derzeit 20 auf 50 Beschäftigte beschlossen. Bestehen besondere Risiken für Leben und Gesundheit, sind bereits ab 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte einzusetzen. Damit richtet sich die Bestellung künftig vor allem nach den konkreten Arbeitsbedingungen im Betrieb, nicht allein nach der Unternehmensgröße. Die Regelung tritt am 29. Mai 2026 in Kraft.
Hat ein Unternehmen regelmäßig mehr als 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, muss es – unter Beteiligung des Betriebsrats – Sicherheitsbeauftragte bestellen. Sie unterstützen das Unternehmen in Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes und sind ehrenamtlich tätig. Bei ihrer Bestellung müssen die bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie die Zahl der Beschäftigten berücksichtigt werden. Die Ermittlung der für das Unternehmen angemessenen Anzahl überlässt der Gesetzgeber jedoch der Unternehmerin oder dem Unternehmer.
Die DGUV Vorschrift 1 nennt fünf Faktoren, die bei der Bestellung von Sicherheitsbeauftragten zu berücksichtigen sind:
Die DGUV Information 211-039 „Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten“ soll die Unternehmen bei der Ermittlung der Mindestanzahl der zu bestellenden Sicherheitsbeauftragten unterstützen. Als praktische Arbeitshilfe wird die in der Broschüre verwendete Tabelle als ausfüllbare Datei zum Download zur Verfügung gestellt. Die BG BAU bietet gewerkespezifische Seminare für Sicherheitsbeauftragte an, um sie und ihre Unternehmen bei der Wahrnehmung dieser ehrenamtlichen Aufgaben zu unterstützen.
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2. September 2024