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Drohnen beherrschen zunehmend den Luftraum und tragen mit ihren Fähigkeiten in etlichen Wirtschaftszweigen zur Wertschöpfung bei. Sie punkten dort, wo schnelle Übersicht, präzise Vermessung und lückenlose Dokumentation gefragt sind. Mit ihnen lassen sich etliche Tätigkeiten in schwer zugänglichen Bereichen ersetzen, in die Menschen bisher nur mit viel Aufwand und gewissen Risiken vordringen konnten. Ein Vorreiter ist hier die Reinigung: Mit Schlauchverbindung und Reinigungsstab ausgestattete Drohnen erreichen problemlos hohe Fassaden und verwinkelte Dachflächen. Die neue Technologie braucht allerdings Regeln, damit etwa die Sicherheit des Luftraums und der Personen am Boden sowie deren Rechte nicht gefährdet werden. Deshalb entwickelt der Gesetzgeber Vorgaben, die im Rahmen des Drohneneinsatzes zu beachten sind.
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Bei der Reinigung hoher Fassaden, von Fensterflächen, Dächern und Solarmodulen können Drohnen ihre Vorzüge voll ausspielen. Die Systeme arbeiten je nach Anbieter mit Hochdruck, Wassernebel oder speziellen Reinigungsmodulen und werden per Kamera und Sensorik gesteuert. Dadurch lassen sich auch komplizierte Gebäudeformen oder enge Innenhöfe erreichen, ohne dass Personal direkt an die Fläche muss. Im Gebäudemanagement liegen die Einsatzschwerpunkte in der Inspektion, der Vermessung, im Monitoring sowie in der Dokumentation. Drohnen liefern hochauflösende Bilder, Wärmebilddaten und andere Analyseformate, um Schäden an Bauwerken früh zu erkennen sowie Wartungsbedarf gezielt zu dokumentieren und zu planen.
Der größte Sicherheitsgewinn entsteht dort, wo Drohnen Höhenarbeiten ersetzen. Werden sie dort eingesetzt, müssen Reinigungskräfte seltener oder gar nicht mehr auf Leitern, Dächer oder Hebebühnen steigen, wodurch das Risiko von Abstürzen und anderen Arbeitsunfällen sinkt. Auch bei Inspektionen werden gefährliche Begehungen reduziert, weil der Zustand von Dachflächen oder schwer erreichbaren Bereichen zunächst aus der Luft geprüft werden kann.
In der Praxis sind Drohnen heute also weniger ein vollständiger Ersatz für alle Reinigungs- und Gebäudemanagement-Aufgaben, sondern eher ein Werkzeug für schwer zugängliche, hoch gelegene oder besonders risikoreiche Bereiche. Die Reichweite bei Reinigungsarbeiten wird durch die Tragfähigkeit der Drohne und die Schlauchlänge für die Zufuhr des Reinigungsmittels begrenzt. Für viele Unternehmen könnten solche Drohnen deshalb eine sinnvolle technische Ergänzung in der Reinigung und im Gebäudebetrieb bilden. Zweckmäßig eingesetzt bieten sie wirtschaftliche Vorteile und ein hohes Maß an Flexibilität.
Für den Betrieb von Drohnen gilt in Deutschland die EU-Drohnenverordnung in Verbindung mit nationalen Vorschriften. Soweit die Drohne mit Kamera- oder anderer Sensortechnik zur Erfassung personenbezogener Daten ausgerüstet ist oder mehr als 249 Gramm wiegt („offene Kategorie“), muss sie registriert werden. Für den professionellen Einsatz am Bau braucht es Versicherungsschutz, eine Datenschutzbewertung sowie eine geschulte Person zur Steuerung. Diese muss je nach Drohnenmodell über die entsprechende Drohnenflugerlaubnis verfügen.
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2. Juni 2026