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Manche Beschäftigte halten die Gurte für unpraktisch, andere glauben, es gebe keine rechtliche Pflicht, sie zu benutzen. Tatsächlich ergibt sich aus der Straßenverkehrsordnung zunächst keine Gurtpflicht für Fahrzeuge, deren Höchstgeschwindigkeit bei maximal 25 km/h liegt. Allerdings greift hier ein anderer Rechtsrahmen. So sind Bagger und Co Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung.
Wenn die Gefahr des Kippens oder Überschlagens besteht, müssen Arbeitsmittel über Vorrichtungen verfügen, welche die Insassinnen und Insassen davor schützen, eingequetscht oder auf andere Weise verletzt zu werden. Ein Überrollschutz oder eine Schutzkabine ist hierfür allein nicht ausreichend, es bedarf zusätzlich eines Rückhaltesystems. In der DGUV Regel 100-500 steht entsprechend ausdrücklich: „Bei Ladern, Planier- und Schürfgeräten mit Überrollschutz hat der Maschinenführer während des Betriebes Sicherheitsgurte anzulegen.“ Auch die Hersteller weisen in den Bedienungsanleitungen der Baumaschinen darauf hin, dass die Nutzung nur mit angelegtem Gurt erlaubt ist. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber hat seine Beschäftigten etwa in Unterweisungen auf die Gurtpflicht hinzuweisen.
7. Dezember 2023