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Im Herbst werden die Tage wieder kürzer: morgens wird mit der Arbeit in der Dämmerung begonnen und abends in der Dämmerung beendet. Dann ist es besonders wichtig, gesehen zu werden. Wir müssen im Herbst aber auch mit Nebel rechnen oder die Sicht kann bei starkem Regen eingeschränkt sein. Und ein Punkt, der nicht zu unterschätzen ist, ist das schöne Herbstlaub in roten oder gelben Farbtönen. Auch das schränkt unsere Sichtbarkeit für Verkehrsteilnehmer oder Baumaschinenführer ein. Schon vor dem Herbst muss man sich Gedanken über die Gefährdung machen, von anderen „übersehen zu werden“ und die richtige Warnkleidung in Klasse 2 oder 3 beschaffen. Nach der DGUV-Information 212-016 ist Warnkleidung der Klasse 2 bei einfacher Gefährdung und Warnkleidung Klasse 3 bei erhöhter Gefährdung einzusetzen. Eine geeignete Unterkleidung aus Fleece sollte mitbeschafft werden, denn der Kälteschutz wird dann im Winter gefragt sein.
In der DIN EN 20471, die hochsichtbare Warnkleidung beschreibt, sind sowohl die Hintergrundfarbe der Warnkleidung als auch die reflektierenden Streifen gefordert. Die fluoreszierende orangene oder gelbe Hintergrundfarbe ist eine spezielle Farbe, die es in der Natur nicht gibt und die sich deshalb so gut von der Umgebung unterscheidet. Diese Farben wirken, solange noch etwas Licht vorhanden ist. Wenn es dunkel wird, sieht aber auch Warnkleidung nur noch grau aus. Dann wirken die reflektierenden Streifen, die das Licht der Scheinwerfer von Autos auf direktem Wege zurückwerfen. Autofahrer sehen auch in Dunkelheit die waagerechten und senkrechten Streifen, denn sie werden regelrecht angestrahlt. Die Streifen sind so angeordnet, dass die Kontur eines Menschen wiedergegeben wird. Auch dann, wenn sich der Mensch gerade bückt oder teilweise verdeckt wird, ist zu erkennen, dass sich hier eine Person befindet. Beides – Hintergrundfarbe und reflektierende Streifen – sind also gleichermaßen wichtig.
Der Einsatz von Warnkleidung ist nicht nur empfehlenswert, sondern ist als eine lebenswichtige Maßnahme bei manchen Tätigkeiten erforderlich beziehungsweise vorgeschrieben.
Bei einfacher Gefährdung im Straßen- oder Baustellenverkehr mit einer Geschwindigkeit von unter 60 km/h ist Warnkleidung mindestens der Klasse 2 notwendig. Bei erhöhter Gefährdung mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit des Verkehrs über 60 km/h, wenn Teile der Warnkleidung durch Arbeitsgeräte verdeckt werden oder auch bei schlechten Sichtverhältnissen, ist Warnkleidung der Klasse 3 gefordert. Wichtig ist in jedem Fall, die Warnkleidung richtig zu tragen: Die Warnkleidung sollte als Oberkleidung getragen und vor dem Körper geschlossen werden, damit man rundum gesehen zu werden kann. Die Warnkleidung offen zu tragen oder durch einen Pullover zu verdecken, kann ein lebensgefährlicher Fehler sein.
7. Dezember 2023