Ausbauarbeiten von Hubarbeitsbühne
Bild: BG BAU
In Kürze

Arbeitsmittel nur qualifiziert verwenden

Das BMAS hat die neue Technische Regel für Betriebssicherheit – „Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln“ (TRBS 1116) – bekannt gegeben.

Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bekannt gegebene TRBS 1116 beschreibt, wie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Beschäftigte qualifizieren, unterweisen und beauftragen können, um Arbeitsmittel sicher zu bedienen. Der Fokus liegt auf Arbeitsmitteln, deren Verwendung mit besonderen Gefährdungen verbunden ist, und auf Instandhaltungsarbeiten. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können nun den Prozess der Qualifizierung und Beauftragung rechtssicher gestalten. Die neue Regel betont, dass die bloße Fähigkeit zum Bedienen einer Maschine nicht ausreicht und zum Beispiel auch das Verantwortungsbewusstsein der Beschäftigten geprüft werden muss. Die TRBS beschreibt unter anderem, wie besondere Gefährdungen identifiziert werden können, und listet beispielhaft Arbeitsmittel auf, für die eine Beauftragung erforderlich sind, etwa Hubarbeitsbühnen, Krane, Bagger und Lader.

Rückseite einer Dose mit Infos und Verwendungshinweisen, bei der der Satz "Ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen" mit einem blauen Rahmen hervorgehoben ist.
Bild: Klaus Kersting - BG BAU

Isocyanate im PU-Schaum: Sind Sie vorbereitet?

Isocyanate, die wesentlichen Ausgangsstoffe von Polyurethanen (PU) die als Bestandteil von PU-Schaum kaum aus dem Alltag am Bau wegzudenken sind, dürfen ab dem 24. August 2023 nur noch von geschultem Personal verwendet werden. 

Zur Isocyanate-Schulung informieren und anmelden.

 

7. Dezember 2023

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