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Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bekannt gegebene TRBS 1116 beschreibt, wie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Beschäftigte qualifizieren, unterweisen und beauftragen können, um Arbeitsmittel sicher zu bedienen. Der Fokus liegt auf Arbeitsmitteln, deren Verwendung mit besonderen Gefährdungen verbunden ist, und auf Instandhaltungsarbeiten. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können nun den Prozess der Qualifizierung und Beauftragung rechtssicher gestalten. Die neue Regel betont, dass die bloße Fähigkeit zum Bedienen einer Maschine nicht ausreicht und zum Beispiel auch das Verantwortungsbewusstsein der Beschäftigten geprüft werden muss. Die TRBS beschreibt unter anderem, wie besondere Gefährdungen identifiziert werden können, und listet beispielhaft Arbeitsmittel auf, für die eine Beauftragung erforderlich sind, etwa Hubarbeitsbühnen, Krane, Bagger und Lader.
7. Dezember 2023