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Nur einmal angenommen: Die Bauunternehmerin Aylin Schmidt bemerkt, dass ihr langjähriger
Bauwerker Deniz Özder auf einmal schlecht hört: Bei ihren gemeinsamen Gesprächen muss er wiederholt nachfragen, zudem spricht er selbst deutlich lauter als früher.
Zunächst ist die Unternehmerin verwundert, dann aber kommt ihr ein konkreter Verdacht: Deniz Özder könnte schwerhörig sein. Seit Jahren arbeitet er im Hochbau mit lauten Geräten wie Trennschleifern, Drucklufthämmern und Kreissägen. Könnte es sich bei dem Hörproblem des Beschäftigten um eine Berufskrankheit (BK) handeln?
Mit einer Anzeige bei der BG BAU teilt Aylin Schmidt ihre Anhaltspunkte für eine mögliche BK Lärmschwerhörigkeit mit. Als Unternehmerin ist sie gesetzlich dazu verpflichtet – und zwar innerhalb einer Frist von drei Tagen ab Aufkommen des Verdachts. Geht es um besonders schwere Krankheiten wie Krebs oder auch Massenerkrankungen, muss die Anzeige unmittelbar erfolgen.
Das entsprechende Formular ist online abrufbar. Zusätzlich zu den persönlichen und betrieblichen Angaben werden anhand von nur vier Fragen alle wichtigen Informationen zum BK-Verdacht erfasst. Dazu zählen neben den Krankheitserscheinungen auch Gefährdungen, Einwirkungen am Arbeitsplatz sowie betriebliche Schutz- und Vorsorgemaßnahmen. Bezogen auf das Beispiel, beschreibt Aylin Schmidt, wann und wie ihr Mitarbeiter Lärm ausgesetzt ist und welche Maßnahmen es in ihrem Betrieb gegen Lärmbelastung gibt.
Für das Meldeformular gilt: Je konkreter und verständlicher die Antworten sind, umso unkomplizierter lässt sich der Antrag bearbeiten. Gibt es einen Betriebsrat, muss dieser die Anzeige unterschreiben. Zusätzlich müssen Unternehmerinnen und Unternehmer ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt und auch die versicherte Person selbst über die Anzeige informieren. Treten mehrere Fälle zugleich auf, reichen die Unternehmensverantwortlichen jeweils eine Anzeige pro Fall ein.
Die Lärmschwerhörigkeit, von der Deniz Özder möglicherweise betroffen ist, zählt zu den häufigsten bei der BG BAU registrierten Berufskrankheiten. Insgesamt gibt es mehr als 80 offiziell anerkannte Berufskrank heiten. Sobald die Anzeige bei der BG BAU eingeht, läuft die Prüfung des BK-Verdachts an. Eine Kopie des Antrags verbleibt im Unternehmen, eine weitere beim Betriebsrat. Übrigens: Nicht nur Unternehmens verantwortliche sind zur Meldung verpflichtet, sondern auch alle Ärztinnen und Ärzte.
Zusätzliche Informationen sowie das Antragsformular zum Download finden Sie hier.
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25. Januar 2024