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Warnkleidung ist ein Muss in allen Situationen, in denen Beschäftigte ohne effektive Schutzzone arbeiten und unbedingt erkennbar sein sollen: Das gilt bei Arbeiten im und am fließenden Verkehr – egal, ob Schienen, Straßen oder Flugverkehr – aber auch auf Baustellen, wenn etwa Schwerlaster, Radlader, Bagger oder Kräne im Einsatz sind. Und aufgepasst: Neben Dunkelheit und schlechtem Wetter führt auch die eingeschränkte Sicht aus Fahrzeugen dazu, dass Personen schnell übersehen werden. Und selbst bei heller Mittagssonne kann Warnkleidung ihren Zweck erfüllen. Bei der Frage, wann Warnkleidung zum Einsatz kommt, sind die Verantwortlichen im Unternehmen in der Pflicht: Sie prüfen die Situation vor Ort und legen mit der Gefährdungsbeurteilung fest, ob und wenn ja, welches Warn-Outfit notwendig ist.
Wer Kleidung mit Reflexstreifen trägt, ist aus bis zu 150 Metern Entfernung zu erkennen – auch bei schlechter Sicht und in der Nacht. Das ist ein großes Sicherheitsplus. Zum Vergleich: Helle Kleidung ist 40 Meter sichtbar, dunkle nur wenige Meter. Die hohe Auffälligkeit von Reflexstreifen basiert auf ihrem besonderen Material. Es reflektiert das Licht nicht nur, sondern strahlt es dorthin zurück, wo es herkommt. Fachleute bezeichnen das als retroreflektierend. Dass retroreflektierende Kleidung viel zu selten getragen wird, belegen die Unfallzahlen: Acht von zehn Personen, die bei Dunkelheit verunfallen, tragen dunkle Kleidung.
Neben der Reflexion sorgt vor allem der Kontrast zur Umgebung für optimale Sichtbarkeit: Dafür kommt Farbe ins Spiel. Für Beschäftigte der Bauwirtschaft sind Orangerot sowie Gelb die Klassiker – und zwar jeweils fluoreszierend. Das bedeutet: Die Farben leuchten bei Tageslicht. Damit sind sie noch deutlicher zu erkennen. Was wirklich wichtig ist: der Farbkontrast zur unmittelbaren Umgebung. Bei Arbeiten an einem blühenden Rapsfeld oder vor einer gelb gestrichenen Fassade sollten Beschäftigte nicht gelb, sondern orange tragen.
Es gibt drei Bekleidungsklassen für Warnkleidung, die je nach Gefährdung zum Einsatz kommen: Je höher die Klasse, umso größer sind die reflektierenden und fluoreszierenden Textilflächen. Die Unternehmerinnen und Unternehmer legen in der Gefährdungsbeurteilung fest, wann welche Bekleidungsklasse zu tragen ist, beschaffen diese und erklären in der Unterweisung, was in den Gefährdungssituationen zu beachten ist. Notwendig ist jeweils immer die volle Sichtbarkeit – unabhängig von Tätigkeit, Körperhaltung sowie Maschinen und Gerätenutzung. Weder die Reflexstreifen noch die farbige Fläche der Warnkleidung dürfen verdeckt werden. Besondere Gefährdung besteht im Straßenverkehr bei passierenden Fahrzeugen mit mehr als 60 Kilometern in der Stunde, hohem Verkehrsaufkommen sowie grundsätzlich bei schlechter Sicht und Dunkelheit sowie weiteren Kriterien. Bei solchen Rahmenbedingungen ist laut der DGUV Information 212-016 ist dann Bekleidungsklasse 3 zu tragen.
Ob Hitze, Regen oder Kälte – wer Kleidungsstücke kombiniert, muss darauf achten, dass der Effekt der Warnkleidung erhalten bleibt: Mit wärmendem Pullover, abgelegter Jacke oder geöffneter Weste entspricht der Dress schnell nur noch Leistungsklasse eins statt drei. Unternehmen sollten daher Warnkleidung wählen, die sich flexibel an das Wetter anpassen lässt – etwa durch herausnehmbares Innenfutter. Firmenlogos dürfen Reflex und Farbflächen nicht verkleinern. Auch Staub und Schmutz, Abrieb sowie ein Ausbleichen in der Sonne verringern die Sichtbarkeit. Dann gilt: reinigen oder austauschen.
Weitere Informationen sowie eine Checkliste finden Sie hier.
25. Januar 2024