Der von Ihnen verwendete Browser wird von der BG BAU nicht mehr unterstützt. Es kann daher auf der BG BAU Website zu Darstellungsfehlern kommen.
Bei vielen Tätigkeiten ist es erforderlich, zeitgleich unterschiedliche persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu verwenden: Damit die Sicherheit nicht auf der Strecke bleibt, kommt es auf das richtige Kombinieren an. Nur wenn verschiedene PSA miteinander kompatibel sind, lässt sich ausschließen, dass sich die jeweiligen Schutzwirkungen gegenseitig beeinträchtigen. Offensichtlich sind Wechselwirkungen etwa beim Tragen von Atemschutzmaske und Schutzbrille. Schwierigkeiten gibt es etwa, wenn nicht Schutzmasken, sondern Gebläse- und Druckluft-Atemschutzgeräte und PSA gegen Absturz kombiniert werden. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollten Wechselwirkungen kennen und in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen. Mehr Informationen sind hier abrufbar:
8. Januar 2024