Persönliche Schutzausrüstungen: Kopfschutz, Fußschutz, Handschutz, Gehörschutz, Augenschutz.
Bild: H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH / (c) BG BAU
In Kürze

PSA richtig kombinieren

Persönliche Schutzausrüstung zusammen einsetzen ohne die Schutzwirkung einzuschränken

Bei vielen Tätigkeiten ist es erforderlich, zeitgleich unterschiedliche persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu verwenden: Damit die Sicherheit nicht auf der Strecke bleibt, kommt es auf das richtige Kombinieren an. Nur wenn verschiedene PSA mitei­nander kompatibel sind, lässt sich ausschließen, dass sich die jeweiligen Schutzwirkungen gegenseitig beeinträchtigen. Offensichtlich sind Wechselwirkungen etwa beim Tragen von Atemschutzmaske und Schutzbrille. Schwierigkeiten gibt es etwa, wenn nicht Schutzmasken, sondern Gebläse- und Druckluft-Atemschutzgeräte und PSA gegen Absturz kombiniert werden. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollten Wechselwirkungen kennen und in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen. Mehr Informationen sind hier abrufbar: 

www.dguv.de

8. Januar 2024

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