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Mit ihr werden einige PSA-Produkte neu eingestuft. Es existieren drei Kategorien, denen unterschiedliche Prüfanforderungen zugeordnet sind. Die Kategorie III umfasst ausschließlich jene Risiken, die zu schwerwiegenden Folgen wie Tod oder irreversiblen Gesundheitsschäden führen können. Absturz fällt etwa in diese Kategorie.
Unternehmen haben ihre Beschäftigten darin zu unterweisen, wie die PSA sicherheitsgerecht verwendet wird. Für Persönliche Schutzausrüstungen der Kategorie III gilt darüber hinaus, dass die Benutzung eingeübt wird. Neu in Kategorie III fallen unter anderem Gehörschutz und Rettungswesten – deren Benutzung muss jetzt auch praktisch geübt werden. Ganz wichtig für die Unternehmen im Baugewerbe und Gebäudemanagement: Bisher zugelassene und funktionstüchtige PSA kann weiterhin verwendet werden.
2. Juni 2022