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Die Coronavirus-Pandemie trifft das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben gleichermaßen. Sie ist eine Gefahr für die Gesundheit vieler Menschen und zugleich für die öffentliche Sicherheit. Sie betrifft jegliche wirtschaftliche Aktivität und damit die ganze Arbeitswelt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard veröffentlicht, der eine Orientierung für sicheres und gesundes Arbeiten in der Pandemie gibt.
Zwei wichtige Grundsätze gelten:
▸ Tragen von Mund-Nasen-Schutz, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
▸ Personen mit Atemwegssymptomen oder Fieber sollten sich nicht auf dem Betriebsgelände aufhalten.
Die BG BAU hat Handlungshilfen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erstellt, in welche die Vorgaben aus dem Arbeitsschutzstandard eingeflossen sind.
Sie fassen zeitlich befristete zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz zusammen und listen in Anhängen wichtige weitere Fachinformationen und Umsetzungshilfen der BG BAU auf.
17. August 2022