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Dies liegt im Interesse aller Beteiligten, um Ansteckung und Krankheitsausfälle zu verhindern. Zu den notwendigen Maßnahmen informiert die BG BAU ihre Mitgliedsunternehmen durch wichtige Arbeits- und Handlungshilfen, zum Beispiel digital ausfüllbare Gefährdungsbeurteilungen, die auch die neuen Gefährdungen durch das Coronavirus berücksichtigen.
Link-Tipp: Arbeitshilfen für den Umgang mit dem Thema Coronavirus
So müssen trotz der spezifischen Bedingungen mit zum Beispiel typischerweise ständig wechselnden Einsatzstellen bestimmte Hygieneregeln, wie in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) geregelt, dringend eingehalten werden. Dazu gehören:
Die Coronaviren verbreiten sich insbesondere, wenn Schleim oder Tröpfchen durch die Augen, die Nase oder durch Mund und Rachen in den Körper gelangen. Das passiert zumeist durch die Hände. So gelangt es auch von einer zur nächsten Person. Deshalb ist häufiges und gründliches Händewaschen mit Wasser und Seife von besonderer Bedeutung. Dabei genügt die Beachtung der folgenden Regeln:
Sollten Waschmöglichkeiten fehlen, helfen Hände-Desinfektionsmittelspender.
Hygiene ist in einer Pandemiesituation von größter Bedeutung. Dies gilt besonders für Beschäftigte der Reinigungsbranche, denn sie sind in der Regel diejenigen, die vom Büro über das Krankenhaus bis zum Flughafen für saubere und hygienische Zustände sorgen. Dabei gilt die Grundregel „Wischen statt Sprühen“. Zudem müssen bei allen Feuchtreinigungs- und Desinfektionsarbeiten, die nicht „berührungslos“ funktionieren, geeignete Handschuhe getragen werden, die verhindern, dass die Hände mit der Reinigungsflüssigkeit in Kontakt kommen. Auch für das Reinigungsgewerbe gibt die BG BAU wertvolle Tipps.
Link-Tipp: Branche Reinigungsgewerbe
Darüber hinaus tragen viele Menschen zum Schutz vor dem Coronavirus oder vor Infektionen über mehrere Stunden Einweghandschuhe. Diese können aber für Probleme, wie Hautrötungen oder Ekzeme führen. Unterziehhandschuhe aus Baumwolle helfen dem entgegenzuwirken. Wenn man einen kleinen Trick beachtet, kann man sogar trotzdem Smartphones, Tablets, Touchscreen oder Eingabefelder von elektronischen Geräten bedienen.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind die Unternehmen zudem in der Pflicht, mittels Gefährdungsbeurteilungen die Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln, zu beurteilen und Maßnahmen zur Abwehr oder Minimierung festzulegen und das Ganze zu dokumentieren. Weil das auch im Rahmen der Risiken durch das Coronavirus zu berücksichtigen ist, hat die BG BAU eine kurze Handlungshilfe für die Unternehmen erstellt.
Darüber hinaus hat die BG BAU ihre Belegschaft in der Corona-Krise nicht einfach nach Hause geschickt, sondern viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind weiter in den Dienststellen oder an anderen Orten präsent und sorgen dafür, dass Leistungen lückenlos erbracht und die Mitgliedsbetriebe betreut werden. Die Beratungskapazitäten, die Unterstützung durch Hotlines und persönliche Gespräche wurden sogar ausgebaut und proaktiv etwa um Bestandteile der Organisation von Hygienemaßnahmen ergänzt. Alle Aufsichtspersonen können direkt von Bauherrn oder Unternehmerinnen und Unternehmern erreicht werden. Bei Bedarf stehen sie mit staatlichen Arbeitsschutzbehörden in Verbindung. Ebenso versorgen auch die Berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken selbstverständlich weiterhin die Versicherten nach Arbeitsunfällen. Die Kliniken haben sich darauf vorbereitet, um auch für Corona-Patienten zur Verfügung zu stehen.
Als weiteren Service erleichtert die BG BAU die Stundung von Beiträgen für beitragspflichtige Unternehmen, die durch das Coronavirus außergewöhnlich belastet sind. „Wir wollen unseren Mitgliedsbetrieben jetzt schnell und wirksam dabei helfen, mit den Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus umzugehen, indem wir die Stundung erleichtern und damit finanzielle Entlastung schaffen“, sagt Klaus-Richard Bergmann, Hauptgeschäftsführer der BG BAU. Die zuständige Beitragsbearbeitung der BG BAU bearbeitet die entsprechenden Anträge zügig und unbürokratisch.
Dann nutzen Sie unsere Beratungsangebote:
Weitere Informationen finden Sie hier.
25. Januar 2024