Aus aktuellem Anlass

Schutz vor Ansteckung mit dem Coronavirus – so unterstützt Sie die BG BAU

Die Gefahren durch das Coronavirus stellt alle Beteiligten am Bau vor ungewohnte Herausforderungen. Beispielsweise sind verschiedene Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten dringend einzuhalten.

Dies liegt im Interesse aller Beteiligten, um Ansteckung und Krankheitsausfälle zu verhindern. Zu den notwendigen Maßnahmen informiert die BG BAU ihre Mitgliedsunternehmen durch wichtige Arbeits- und Handlungshilfen, zum Beispiel digital ausfüllbare Gefährdungsbeurteilungen, die auch die neuen Gefährdungen durch das Coronavirus berücksichtigen.

Link-Tipp: Arbeitshilfen für den Umgang mit dem Thema Coronavirus 

 

Hygiene-Tipps

So müssen trotz der spezifischen Bedingungen mit zum Beispiel typischerweise ständig wechselnden Einsatzstellen bestimmte Hygieneregeln, wie in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) geregelt, dringend eingehalten werden. Dazu gehören:

  1. Mindestens 1,5 Meter Abstand halten
  2. In die Armbeuge husten und niesen
  3. Hände gründlich waschen
  4. Nicht mit den Händen ins Gesicht fassen
  5. Individuell zur Arbeit fahren

 

Richtiges Händewaschen

Die Coronaviren verbreiten sich insbesondere, wenn Schleim oder Tröpfchen durch die Augen, die Nase oder durch Mund und Rachen in den Körper gelangen. Das passiert zumeist durch die Hände. So gelangt es auch von einer zur nächsten Person. Deshalb ist häufiges und gründliches Händewaschen mit Wasser und Seife von besonderer Bedeutung. Dabei genügt die Beachtung der folgenden Regeln:

  • Befeuchten der Hände und einseifen, bis es schäumt.
  • Mindestens 20 Sekunden Schrubben, Massieren, Reiben der kompletten Hände – einschließlich Handrücken, zwischen den Fingern und unter den Nägeln.
  • Alles unter fließendem Wasser gründlich abspülen.
  • Mit einem sauberen Tuch abtrocknen.

Sollten Waschmöglichkeiten fehlen, helfen Hände-Desinfektionsmittel­spender.  

Hinweise für das Reinigungsgewerbe

Hygiene ist in einer Pandemiesituation von größter Bedeutung. Dies gilt besonders für Beschäftigte der Reinigungsbranche, denn sie sind in der Regel diejenigen, die vom Büro über das Krankenhaus bis zum Flughafen für saubere und hygienische Zustände sorgen. Dabei gilt die Grundregel „Wischen statt Sprühen“. Zudem müssen bei allen Feuchtreinigungs- und Desinfektionsarbeiten, die nicht „berührungslos“ funktionieren, geeignete Handschuhe getragen werden, die verhindern, dass die Hände mit der Reinigungsflüssigkeit in Kontakt kommen. Auch für das Reinigungsgewerbe gibt die BG BAU wertvolle Tipps.

Link-Tipp: Branche Reinigungsgewerbe

Darüber hinaus tragen viele Menschen zum Schutz vor dem Coronavirus oder vor Infektionen über mehrere Stunden Einweghandschuhe. Diese können aber für Probleme, wie Hautrötungen oder Ekzeme führen. Unterziehhandschuhe aus Baumwolle helfen dem entgegenzuwirken. Wenn man einen kleinen Trick beachtet, kann man sogar trotzdem Smartphones, Tablets, Touchscreen oder Eingabefelder von elektronischen Geräten bedienen.
 

Infektionsrisiken bei Gefährdungsbeurteilung ermitteln

Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind die Unternehmen zudem in der Pflicht, mittels Gefährdungsbeurteilungen die Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln, zu beurteilen und Maßnahmen zur Abwehr oder Minimierung festzulegen und das Ganze zu dokumentieren. Weil das auch im Rahmen der Risiken durch das Coronavirus zu berücksichtigen ist, hat die BG BAU eine kurze Handlungshilfe für die Unternehmen erstellt.
 

BG BAU unterstützt Mitgliedsbetriebe weitreichend

Darüber hinaus hat die BG BAU ihre Belegschaft in der Corona-Krise nicht einfach nach Hause geschickt, sondern viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind weiter in den Dienststellen oder an anderen Orten präsent und sorgen dafür, dass Leistungen lückenlos erbracht und die Mitgliedsbetriebe betreut werden. Die Beratungskapazitäten, die Unterstützung durch Hotlines und persönliche Gespräche wurden sogar ausgebaut und proaktiv etwa um Bestandteile der Organisation von Hygienemaßnahmen ergänzt. Alle Aufsichtspersonen können direkt von Bauherrn oder Unternehmerinnen und Unternehmern erreicht werden. Bei Bedarf stehen sie mit staatlichen Arbeitsschutzbehörden in Verbindung. Ebenso versorgen auch die Berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken selbstverständlich weiterhin die Versicherten nach Arbeitsunfällen. Die Kliniken haben sich darauf vorbereitet, um auch für Corona-Patienten zur Verfügung zu stehen. 

Als weiteren Service erleichtert die BG BAU die Stundung von Beiträgen für beitragspflichtige Unternehmen, die durch das Coronavirus außergewöhnlich belastet sind. „Wir wollen unseren Mitgliedsbetrieben jetzt schnell und wirksam dabei helfen, mit den Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus umzugehen, indem wir die Stundung erleichtern und damit finanzielle Entlastung schaffen“, sagt Klaus-Richard Bergmann, Hauptgeschäftsführer der BG BAU. Die zuständige Beitragsbearbeitung der BG BAU bearbeitet die entsprechenden Anträge zügig und unbürokratisch.
 

Haben Sie Fragen zum Umgang mit dem Coronavirus?

Dann nutzen Sie unsere Beratungsangebote:

  • Unsere kostenfreie Servicehotline erreichen Sie unter der Tel.: 0800 3799100
  • Die bundesweit einheitliche und gebührenfreie Präventionshotline erreichen Sie unter der Tel.: 0800 8020100.
    Hier können Sie sich über besondere Gefahrensituationen bei der Arbeit informieren.

 

Weitere Informationen finden Sie hier.

25. Januar 2024

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