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Im Zuge der Corona-Pandemie kommen auch bei der Unterhaltsreinigung vermehrt Desinfektionsmittel zum Einsatz. Dabei lassen sich Coronaviren mit seifenhaltigen Reinigungsmitteln sehr gut bekämpfen. Denn sie reagieren generell empfindlich auf fettlösende Substanzen wie Tenside oder Alkohole. Im Einzelfall jedoch kann eine Desinfektion von bestimmten Flächen notwendig sein und entsprechend in Betracht gezogen werden.
Desinfektionsmittel setzen sich aus einem oder mehreren Wirkstoffen mit der gewünschten desinfizierenden Eigenschaft sowie Lösemitteln, Tensiden, Schaum- und pH-Wert-Regulatoren, Komplexbildnern und auch Duftstoffen zusammen. Je nach Wirkung werden Desinfektionsmittel als reizend, ätzend oder sensibilisierend eingestuft. Dabei können sie Augen, Haut und Atemwege schädigen. Insbesondere beim Gebrauch von formaldehydhaltigen Desinfektionsmitteln ist Vorsicht geboten, denn dieser Gefahrstoff ist krebserzeugend. Kann die Konzentration durch ausreichende Lüftung nicht gering gehalten werden, dann ist Atemschutz eine notwendige Maßnahme. Alkoholische Desinfektionsmittel sind leicht entzündlich und müssen daher entsprechend transportiert und gelagert werden.
Die BG BAU stellt als Service in ihrem Portal „WINGIS online“ viele Informationen über Gefahrstoffe zur Verfügung – auch für Desinfektionsreinigungsmittel mit den entsprechenden Musterbetriebsanweisungen und Informationen für Unternehmerinnen und Unternehmer.
Insbesondere dem Hautschutz sollten Unternehmerinnen und Unternehmer große Aufmerksamkeit widmen. Denn mithilfe gesetzlich verankerter, arbeitsmedizinischer Vorsorgen und einem Hautschutzplan lassen sich Hautschäden mit der darin beschriebenen richtigen Reinigung und Pflege verhindern.
Beim sicheren Arbeiten mit Desinfektionsmitteln ist also einiges zu beachten, damit alle gesund nach der Arbeit nach Hause kommen.
Sowohl bei Desinfektionsmitteln als auch bei Reinigungsmitteln gilt: besser wischen als sprühen. Denn beim Sprühen entstehen Aerosole, die in die Lunge gelangen und dort die empfindlichen Schleimhäute schädigen können.
Hinweise zu Reinigung und Desinfektion von Oberflächen außerhalb von Gesundheitseinrichtungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie:
8. Januar 2024