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Der Luftraum über Baustellen ist ihr Revier: Drohnen haben sich in der Bauwirtschaft zu einem wichtigen Teil digitaler Baustellenprozesse entwickelt. Bau- und Immobiliendienstleister setzen sie heute vor allem dort ein, wo schnelle Übersicht, präzise Vermessung und lückenlose Dokumentation gefragt sind oder wo man in schwer zugängliche Bereiche gelangen muss. Typische Anwendungen reichen von der Baustellenvermessung über Baufortschrittskontrolle bis zur Inspektion von Dächern, Fassaden und technischen Anlagen. Aber diese Fähigkeiten sind nur eine Momentaufnahme. Drohnen werden stetig weiterentwickelt. Das gilt auch für ihre Unterstützung bei Arbeitsschutzaufgaben. Die neue Technologie braucht allerdings Regeln, damit etwa die Sicherheit des Luftraums und der Personen am Boden sowie deren Rechte nicht gefährdet werden. Deshalb entwickelt der Gesetzgeber zunehmend Vorgaben, die im Rahmen des Drohneneinsatzes zu beachten sind.
Drohnen bilden mit ihren Fähigkeiten gleichermaßen Schnittstelle und Türöffner für die Digitalisierung der Bauwirtschaft. Denn mit ihren Kameras, Sensoren und Scannern sind sie Datenbeschaffer, die Informationen in digitalem Format erfassen und bereitstellen – etwa für das BIM-Modell (Building Information Modeling). Ihr größter Vorteil ist die Kombination aus Geschwindigkeit, Sicherheit und Datenqualität. Zu Beginn der Planungsphase nutzen Projektentwickler Drohnen vor allem für Vermessung und Oberflächenscans, weil sie Gelände, Bauwerke und Baustellen präzise erfassen und sich aus diesen Daten dreidimensionale Modelle erstellen lassen. Die fliegenden Scanner spielen diese Vorteile auch in der Bauphase sowie im Zuge späterer Wartungs- und Sanierungsarbeiten aus.
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Aber Drohnen schaffen zunehmend mehr, als nur Daten zu ermitteln und Bilder zu machen. Start-ups wie Aithon Robotics entwickeln Fluggeräte, die in der Lage sind, physische Tätigkeiten zu übernehmen. Der Prototyp des Unternehmens ist derzeit auf den Bedarf zur Wartung von Infrastrukturbauten wie Brückenbauwerken ausgerichtet. Er kann Probebohrungen vornehmen, Sensoren anbringen und Materialscans mit Oberflächenkontakt durchführen. Diese Fähigkeiten sind bislang neuartig und noch ausbaufähig. „Wir entwickeln unsere Drohne wie eine beweglichere, intelligente Hebebühne“, erklärt Frederike Biffar von Aithon Robotics. Zukünftig soll die Drohne mit allen denkbaren Werkzeugen mit bis zu fünf Kilogramm Gewicht und 500 Newton Vortrieb ausgestattet werden können.
Abgesehen von ihren Fähigkeiten bieten die fliegenden Helfer auch einige Vorzüge für den Arbeitsschutz: Während sie problemlos in absturzgefährdete oder mit Gefahrstoffen belastete Bereiche vordringen, werden sie aus sicherer Entfernung bedient. Zudem können Drohnendaten helfen, Arbeitsschutzdefizite auf Baustellen aufzudecken, etwa fehlende Absturzsicherungen, unzureichende Gerüste oder Verstöße gegen eine mögliche Helmpflicht. Alle denkbaren Anwendungen müssen allerdings im Einklang mit geltenden Datenschutzregeln und der Wahrung von Persönlichkeitsrechten stehen.
Für den Betrieb von Drohnen gilt in Deutschland die EU-Drohnenverordnung in Verbindung mit nationalen Vorschriften. Soweit die Drohne mit Kamera- oder anderer Sensortechnik zur Erfassung personenbezogener Daten ausgerüstet ist oder mehr als 249 Gramm wiegt („offene Kategorie“), muss sie registriert werden. Für den professionellen Einsatz am Bau braucht es Versicherungsschutz, eine Datenschutzbewertung sowie eine geschulte Person zur Steuerung. Diese muss je nach Drohnenmodell über die entsprechende Drohnenflugerlaubnis verfügen.
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1. Juni 2026