Sicher arbeiten

Neue Regelungen für den Hautschutz

Bei Arbeiten mit Reinigungsmitteln können Gefahrstoffe mit der Haut in Berühung kommen. Diese werden in der Gefährdungsbeurteilung ermittelt. Eine überarbeitete Technische Regel gibt nun Empfehlungen zum Hautschutz der Beschäftigten.

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den aktuellen Wissensstand für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen wieder. Sie werden regelmäßig aktualisiert und auf den neuesten Stand gebracht. Im vergangenen Jahr wurde TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen“ überarbeitet.

Dabei wurden die Anforderungen an Schutzmaßnahmen und Schutzausrüstungen für Tätigkeiten mit Hautkontakt praxisgerecht formuliert. Schutzhandschuhe und Schutzkleidung müssen beispielsweise speziell auf die Gefahrstoffe, ihr Gefährdungspotenzial und die Dauer der Tätigkeit abgestimmt sein. Die TRGS 401 empfiehlt auch, bei Arbeiten mit Gefahrstoffen andere Schutzmaßnahmen wie technische oder organisatorische Möglichkeiten vorrangig zu berücksichtigen und gegebenenfalls in Kombination einzusetzen.

Illustration eines Lautsprechers mit Briefen.
Bild: Julien Eichinger - stock.adobe.com

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Auch dadurch kann das Risiko für den Hautkontakt minimiert werden. Längerer Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten kann die Haut schädigen. In der überarbeiteten TRGS 401 werden derartige Tätigkeiten unter dem Begriff „Feuchtarbeit“ besonders berücksichtigt. Entscheidend für den Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Hautkontakt zu gefährdenden Stoffen wie zum Beispiel Reinigungsmittel haben, ist das regelmäßige Schulen und Unterweisen. Nur so können die Beschäftigten die Gefahren erkennen, sich und andere schützen und damit das Risiko für Hauterkrankungen und Allergien minimieren.

Grafik zeigt, wann Feuchtarbeit vorliegt.
Bild: Carolin Etzold - HAAS Publishing GmbH

Das ist neu

Bisher zählte das Tragen von flüssigkeitsdichten Handschuhen als Feuchtarbeit, ab einer täglichen Nutzung über zwei Stunden war eine Angebotsvorsorge und ab einer täglichen Nutzung über vier Stunden eine Pflichtvorsorge nötig. Dies gilt inzwischen nicht mehr so strikt. Vielmehr zählt nun in Kombination, wie oft Hände nass werden (zum Beispiel beim Händewaschen) und wie oft Handschuhe getragen werden.

Mögliche Maßnahmen bei Hautkontakt mit Gefahrstoffen:

• Vermeiden des Hautkontakts

• Ersatz durch weniger gefährdende Stoffe

• Verwenden von bereits gebrauchsfertigen Reinigungsmitteln, die nicht aus konzentrierteren Lösungen angemischt werden müssen

• Tragen von persönlicher Schutzausrüstung

• Aufstellen und Festschreiben eines Hautschutzplans

Das ist das Logo zur Digitalen Gefährdungsbeurteilung.
Bild: H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH / (c) BG BAU

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Hautschutzplan

Im Hautschutzplan werden Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel das Tragen von geeigneten Handschuhen und das Verwenden von Hautpflegemitteln festgelegt. Schutzhandschuhe haben immer Vorrang vor dem Verwenden von Hautschutzmitteln. Das Haupteinsatzgebiet von Hautschutzmitteln beschränkt sich daher auf Tätigkeiten, bei denen Schutzhandschuhe nicht getragen werden dürfen.


So unterstützt die BG BAU

Das Gefahrstoffdatenbanksystem WINGIS gibt Informationen zu Gefahrstoffen und bietet Entwürfe für Betriebsanweisungen in vielen Sprachen. Hier finden sich auch Hinweise für Schulungen und Unterweisungen. Dort gibt es auch eine Handschuhdatenbank, die die Auswahl geeigneter Handschuhe ermöglicht.

5. September 2023

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