Titelbild des DGUV Grundsatz 314-003: Prüfung von Fahrzeugen auf Betriebssicherheit
Bild: DGUV
Infomedien

Fahrzeuge? Geprüft!

Im Januar ist der aktualisierte DGUV Grundsatz 314-003 „Prüfung von Fahrzeugen auf Betriebssicherheit“ des Sachgebiets „Fahrzeuge“ der DGUV erschienen.

Der DGUV Grundsatz 314-003 „Prüfung von Fahrzeugen auf Betriebssicherheit“ ist aktualisiert worden. Er erläutert die wichtigsten Anforderungen zum Prüfen von Fahrzeugen sowie deren Aufbauten und enthält Prüflisten für verschiedene Fahrzeugtypen, die für die Bauwirtschaft relevant sind (etwa für Pkw, Transporter, Lkw- und Anhänger-Grundfahrzeug, Kippaufbauten, Saug- und Spülfahrzeuge, Fahrmischer, Tieflader, Absetz- und Abrollcontainer). In ihnen sind relevante Prüfpunkte für die Arbeitssicherheit mit dem jeweiligen Fahrzeug dargestellt. Detaillierte Prüfpunkte zur Arbeitssicherheit beschreiben die entsprechenden Anforderungen an das zu prüfende Element.
 

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Bild: H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH / (c) BG BAU

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5. Oktober 2023

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