Der von Ihnen verwendete Browser wird von der BG BAU nicht mehr unterstützt. Es kann daher auf der BG BAU Website zu Darstellungsfehlern kommen.
Überall, wo sich viele Menschen aufhalten, besteht die Gefahr, dass sich Viren oder Bakterien verbreiten und Krankheiten übertragen. Ultraviolettes (UV) Licht kann hier Abhilfe schaffen. Die sogenannte UVC-Strahlung zerstört ohne Zugabe von Chemikalien innerhalb weniger Sekunden Mikroorganismen wie Viren, Bakterien und Pilze in der Luft, auf Flächen oder im Wasser – und schützt so vor Infektionen. „Mit der Pandemie kommen jedoch viele Anwendungen auf den Markt, die bisher nicht ausreichend untersucht sind. Einige der UV-Strahler setzen möglicherweise auch Ozon frei“, sagt André Grimm, Strahlenschutzexperte bei der BG BAU. „Verständliche und nachvollziehbare Angaben zur Reinigungswirkung und zur sicheren Handhabung liegen den Geräten meist nicht bei.“ Er weist darauf hin, dass beim Einsatz von UV-Licht für die Beseitigung von Erregern wie dem Coronavirus grundsätzlich zwei Prinzipien zu unterscheiden sind: Es gibt gekapselte Geräte für die Luftreinigung und offen zugängliche Strahler, überwiegend für die Reinigung von Oberflächen.
„UVC-Strahlung kann zu akuten Entzündungen an Haut und Augen führen sowie Langzeitschäden wie etwa Hautkrebs verursachen.“
Offene Strahler befinden sich zum Beispiel auf selbstfahrenden, automatisch funktionierenden Desinfektionsrobotern. Sie werden etwa in Kliniken oder auf Flughäfen eingesetzt. Mit ihrem ultravioletten Licht zerstören sie die Mikroorganismen im Strahlungsbereich. Bei diesen Geräten ist Vorsicht geboten. Weder Beschäftigte noch andere Personen dürfen sich in der Nähe der Strahler aufhalten, weil sie sonst einer zu hohen Strahlungsdosis ausgesetzt werden könnten. Unbedenklich ist es dagegen, die selbstfahrenden Reinigungsroboter nachts zu nutzen, wenn sich niemand in den Räumen aufhält, die desinfiziert werden.
Zu den gekapselten Geräten gehören zentral aufgestellte Luftreiniger. Sie führen die angesaugte Luft in einem geschlossenen Gehäuse an der UVC-Strahlung vorbei und geben die gereinigte Luft wieder in die Umgebung ab. Wenn das UV-Licht nicht nach außen dringen kann, ist die Anwendung des Geräts unbedenklich. Dies sollte vom Hersteller bescheinigt werden. Im Raum anwesende Personen dürfen nicht durch UVC-Strahlung oder Ozon belastet werden. Luftreiniger können in geschlossenen Räumen wie Restaurants oder Schulen eingesetzt werden. Der Erfolg solcher Luftreiniger ist allerdings abhängig von vielen Faktoren, wie etwa der Position des Luftreinigers im Raum, der Luftwechselrate, der Strahlungsleistung sowie auch von Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit. Das Umweltbundesamt empfiehlt zum Beispiel für Geräte im Umluftbetrieb einen sechsfachen Luftdurchsatz innerhalb einer Stunde. Die meisten Geräte sind daher nur für kleine Räume geeignet und können lediglich als Ergänzung zum regelmäßigen Lüften dienen.
UVC-Strahlung kann zu akuten Entzündungen an Haut und Augen führen sowie Langzeitschäden wie etwa Hautkrebs verursachen. Es muss daher im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung geprüft werden, ob die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beim Einsatz der Geräte gewährleistet ist. Die Arbeitsschutzverordnung für künstliche optische Strahlung (OStrV) gibt eine maximale Bestrahlungsdosis vor, die nicht erreicht werden darf. Der Einsatz von offenen Strahlern ist nur im „menschenleeren Raum“ zulässig. Für die gekapselten Luftreiniger wird empfohlen, nur Geräte zu beschaffen, die von unabhängigen Prüfstellen getestet sind. Das VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut überprüft, ob die Geräte einsatztauglich sind sowie Sicherheitsstandards und Grenzwerte einhalten.
Weitere Informationen:
6. Dezember 2023