In Kürze

Online-Handbuch zu Gefährdungsbeurteilungen

Jedes Unternehmen ist nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Ein neues Online-Handbuch der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin erleichtert diese Aufgabe.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bietet ein neues, digitales Handbuch zur Gefährdungsbeurteilung an. Jedes Unternehmen, ob Kleinunternehmen oder Großbetrieb, ist nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Diese gehört damit zu den zentralen Elementen des betrieblichen Arbeitsschutzes.

Das Online-Handbuch dient als Nachschlagewerk, ersetzt den bisherigen „Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung“ und umfasst drei Teile:

Teil 1 enthält allgemeine Informationen und Empfehlungen zur Vorgehensweise.

Teil 2 thematisiert die Gefährdungsfaktoren, insbesondere die Relevanz der jeweiligen Gefährdung und deren Wirkungen, Ermittlungs- und Beurteilungsgrundlagen, Arbeitsschutzmaßnahmen sowie existierende Vorschriften, Regelwerke und wissenschaftliche Erkenntnisse. Auf Basis des Forschungsvorhabens „Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt“ wurde beispielsweise der Faktor „Psychische Gefährdungen“ neu gestaltet. Das Thema Arbeitszeit ist nun ein eigenständiger Faktor.

Teil 3 stellt eine Datenbank mit qualitätsgesicherten Handlungshilfen für die Praxis bereit.

Hochbaustelle mit Kran und Absturzsicherung
Bild: ollo - istockphoto.com

6. Dezember 2023

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