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„Wichtig ist, nur geprüfte Produkte zu beschaffen und zu verwenden“, sagt Bernhard Arenz, Präventionsleiter der BG BAU. „Nicht zertifizierte Masken können allenfalls als Mund-Nasen-Schutz eingesetzt werden und stellen keine Persönliche Schutzausrüstung (PSA) dar!“ Papiertaschentücher, selbst hergestellter Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder OP-Masken sind grundsätzlich nicht für die Arbeit am Bau geeignet. Im Umgang mit Gefahrstoffen wie Staub, Asbest und auch Lösemitteln ist weiterhin Atemschutz mit Partikel- oder Aktivkohlefiltern Pflicht.
Die BG BAU empfiehlt, alle Beschäftigten, die nicht die Coronavirus-Schutzregeln einhalten können, mit Atemschutz auszustatten. Denn Masken mit Ausatemventil schützen nur die Masken-Tragenden und nicht Umstehende, weil Atemluft der Tragenden ungefiltert in die Umgebung gelangt.
MNS dagegen soll vor allem Partikel mit Viren des MNS-Tragenden zurückhalten: Das kann vor Ansteckung schützen, stellt aber keine PSA dar.
Eine Entscheidungshilfe für Betriebe der Bauwirtschaft zum Thema Masken finden Sie hier.
9. Januar 2024