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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat mit den Sozialpartnern, den Bundesländern sowie Vertretern der gesetzlichen Unfallversicherung einen Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2 erarbeitet. Die Vereinbarung beschreibt die organisatorischen Maßnahmen sowie die erforderlichen Schutzausrüstungen, um die Beschäftigten vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen. Dazu zählen etwa das Abstandhalten, die Hygiene und die arbeitsmedizinische Vorsorge. Die BG BAU hat die im Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2 beschriebenen zusätzlichen Anforderungen in ihren Handlungshilfen berücksichtigt. Umfassende Informationen finden Sie unter:
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9. Januar 2024