Der von Ihnen verwendete Browser wird von der BG BAU nicht mehr unterstützt. Es kann daher auf der BG BAU Website zu Darstellungsfehlern kommen.
In diesem Jahr entfiel die im Mai fällige Vorschusszahlung an die BG BAU. Der Jahresvorschuss 2020 wird unter Anrechnung der bereits am 15. Januar 2020 und 16. März 2020 geleisteten Zahlungen zu gleichen Teilen auf die Fälligkeitstermine 15. Juli 2020, 15. September 2020 und 16. November 2020 aufgeteilt. Damit hat die BG BAU die meisten Mitglieder in der Hochphase der Coronavirus-Pandemie entlastet.
Für besonders betroffene Unternehmen bietet die BG BAU über den üblichen Rahmen hinaus verschiedene Möglichkeiten der Entlastung an. So können bei erheblicher Härte die Beiträge in Raten gezahlt werden. Wenn Ihre Beschäftigten aufgrund der aktuellen Situation in Kurzarbeit sind, können Sie die Vorschüsse für 2020 anpassen lassen. Ein Guthaben bei der BG BAU kann wie gewohnt ausbezahlt werden. Nutzen Sie hierfür ganz bequem unsere neuen Online-Anträge.
9. Januar 2024