Sicher arbeiten

Der Pass für alle Fälle

Die Qualifizierung eines Beschäftigten im Arbeitsschutz lässt sich jederzeit belegen – mit dem persönlichen AMS BAU-Sicherheitspass.

Das Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS BAU) der BG BAU unterstützt Unternehmen dabei, Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit systematisch und strukturiert zu organisieren. Erfolgreich nach AMS BAU begutachtete Unternehmen haben nun die Möglichkeit, den Sicherheitspass für ihre Beschäftigten kostenfrei* zu bestellen. Das gilt auch für Unternehmen, die das AMS – unterstützt durch die BG BAU – derzeit noch entwickeln.

Der persönliche Sicherheitspass enthält die wichtigsten Regelungen und Daten zum Arbeitsschutz, die für Beschäftigte abhängig von ihrer beruflichen Tätigkeit gelten. Dokumentiert werden darin Unterweisungen, Schulungen, Lehrgänge oder Sonderausbildungen sowie die arbeitsmedizinische Vorsorge. Was wichtig ist: Beim Sicherheitspass handelt es sich um ein nichtamtliches Dokument. Jedoch kann mit ihm die systematische Qualifizierung der Beschäftigten nachgewiesen werden – sowohl nach AMS BAU als auch nach dem branchenübergreifend anerkannten „Sicherheits Certifikat Contraktoren“ (SCC).

*Bis zu 20 Exemplare pro Unternehmen
 

Begutachtung inklusive der Norm DIN ISO 45001

Das AMS BAU der BG BAU dient der ganzheitlichen Integration der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in Unternehmen der Bauwirtschaft und des Gebäudemanagements. Unternehmen, die sich begutachten lassen wollen, müssen elf Arbeitsschritte durchlaufen. AMS BAU berücksichtigt dabei branchentypische Belange wie ständig wechselnde Arbeitsorte, Witterungseinflüsse oder die besonderen Vertragsformen im Baugewerbe. Es harmonisiert mit der weltweit anerkannten Norm für das Management von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DIN ISO 45001, deren Einhaltung parallel durch die BG BAU bestätigt werden kann.
 

AMS BAU: die Vorteile

  1. Der Nachweis der erfolgreichen AMS BAU-Begutachtung gilt bei Auftraggeberinnen und -gebern als neutraler Qualitätsnachweis für die beauftragten Auftragnehmerinnen und -nehmer. Teils wer den Aufträge auch nur an – im Arbeitsschutz – begutachtete Unternehmen vergeben.
     
  2. Gerichte vertreten vermehrt die Auffassung, dass ein Unternehmen, das nachweislich ein Arbeitsschutzmanagement betreibt, den gesetzlichen Anforderungen nach einer geeigneten Organisation (§ 4 Arbeitsschutz gesetz) nachkommt.
     
  3. AMS BAU lohnt sich für Mitgliedsunternehmen der BG BAU auch finanziell: Die Beratung ist kostenfrei und jede erfolgreiche Wiederbegutachtung fördert die BG BAU sogar mit einer Arbeitsschutzprämie.

Der persönliche Sicherheitspass ist per E-Mail kostenfrei bestellbar.

9. Januar 2024

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