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Ein Arbeiten ohne Strom – ob auf der Baustelle oder im Gebäudemanagement – ist heute undenkbar. Es gibt kaum ein Gerät, das nicht elektrisch betrieben wird. Kommt elektrische Energie zum Einsatz, ist es lebenswichtig, grundsätzliche Regeln einzuhalten. Das gilt insbesondere dann, wenn wechselnde Witterungseinflüsse, raue Umgebungsbedingungen und hohe mechanische Belastungen auf Baustellen die Betriebsmittel, Zuleitungen und Verteileranlagen zusätzlich beanspruchen. Aber auch in bestehenden Gebäuden mit fester elektrischer Installation müssen die Beschäftigten bei Umbau-, Wartungs- oder Reinigungsarbeiten die Sicherheitsprinzipien beachten.
Ein Gesundheitsrisiko besteht immer, wenn Wechselspannung mit mehr als 50 Volt und Gleichspannung über 120 Volt anliegt. Elektrische Betriebsmittel, die am Bau zum Einsatz kommen, übersteigen diese Werte in den meisten Fällen. Um zuverlässige Schutzmaßnahmen festlegen zu können, führen Unternehmerinnen und Unternehmer eine Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit diesen Betriebsmitteln durch. Dabei berücksichtigen sie auch die Einsatzbedingungen sowie die Verwendungsdauer und -häufigkeit.
Ein Blick in die Unfallstatistik zeigt, dass alle Gewerke von Elektrounfällen betroffen sind:
Die regelmäßige Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln ist Pflicht, unabhängig davon, ob sie fest eingebaut sind wie der Kühlschrank im Pausenraum oder frei bewegt werden können wie eine Bohrmaschine. Diese Prüfungen gehören zu den organisatorischen Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Unternehmen und sorgen dafür, dass keine Geräte mit Defekten eingesetzt werden. Durchführen darf sie nur eine Elektrofachkraft. Prüfpflichten, -voraussetzungen und -fristen sind in der DGUV-Info 203-071 aufgeführt.
Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD, landläufig auch als FI-Schalter bezeichnet) bieten effektiven Schutz gegen elektrischen Schlag. Installationen mit Steckdosenstromkreisen, auch solche, die nur temporär verwendet werden, wie Baustromanlagen, dürfen nur mit RCD betrieben werden. Bis spätestens Mai 2021 müssen solche Baustromverteiler mit RCD des Typs B ausgerüstet sein. Diese allstromsensitiven RCD erkennen Fehlerströme aller Frequenzen und schützen zuverlässig. Deshalb fördert die BG BAU die Anschaffung von RCD des Typs B als Arbeitsschutzprämie.
9. Januar 2024