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Die Unterweisung erfolgt aus der Gefährdungsbeurteilung. Sie ist vor der Arbeitsaufnahme und danach mindestens einmal jährlich durchzuführen. Sie ist aber auch immer dann notwendig, wenn neue Arbeitsmittel oder -verfahren eingeführt werden und Gefährdungen sich verändern oder sichtbar werden, zum Beispiel durch Unfälle und Beinaheunfälle.
In der Unterweisung erfahren Beschäftigte, welche Gefährdungen bei der Arbeit bestehen und wie sie sich wirkungsvoll schützen können. Die nachfolgenden Tipps unterstützen bei der Planung und Durchführung.
Investitionen in sicheres und gesundes Arbeiten - bezuschusst von der BG BAU!
9. März 2026