Der von Ihnen verwendete Browser wird von der BG BAU nicht mehr unterstützt. Es kann daher auf der BG BAU Website zu Darstellungsfehlern kommen.
Seit Jahresbeginn bezuschusst die BG BAU Investitionen für drei neue Arbeitsmittel für sicheres und gesundes Arbeiten:
Der aktuelle Katalog „Arbeitsschutzprämien 2024“ gibt einen umfassenden Überblick über alle verfügbaren Arbeitsschutzprämien. Zudem enthält er Informationen, unter welchen Voraussetzungen Fördermittel gezahlt werden und wie Unternehmen einen Antrag stellen können. Beim Prämienverfahren unterscheidet die BG BAU zwischen einer beitragsabhängigen und einer beitragsunabhängigen Förderung: Unternehmen mit mindestens einer oder einem Beschäftigten und einem jährlichen Mitgliedsbeitrag zur BG BAU von mindestens 100 Euro können eine beitragsabhängige Prämienförderung beantragen. Auch Unternehmen ohne Beschäftigte sind antragsberechtigt, wenn die Unternehmerin oder der Unternehmer freiwillig bei der BG BAU versichert ist.
Zusätzlich können Mitgliedsunternehmen der BG BAU mit mindestens einer oder einem Beschäftigten eine Förderung unabhängig von ihrem Mitgliedsbeitrag erhalten. Dies gilt für aßnahmen zur Prävention von Absturzunfällen und für das sogenannte Schutzpaket für das Bauen im Bestand.
21. März 2024