Der von Ihnen verwendete Browser wird von der BG BAU nicht mehr unterstützt. Es kann daher auf der BG BAU Website zu Darstellungsfehlern kommen.
Lärmschutz ist, wie andere Sicherheitsmaßnahmen in der Regel auch, nach dem TOP-Prinzip gegliedert: Zuerst sollte Lärm auf technische Weise an der Quelle verhindert oder verringert werden, etwa durch den Einsatz leiser elektrischer Motoren. Wenn diese Möglichkeiten ausgeschöpft sind, sollten organisatorische Schutzmaßnahmen hinzugezogen werden, etwa das Abtrennen lauter Arbeitsbereiche durch Schallschutzwände. Ist das Lärmniveau dann immer noch zu hoch – im Tagesdurchschnitt über 80 Dezibel –, müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten persönlichen Lärmschutz zur Verfügung stellen.
15. September 2023