In Kürze

Coronainfektion als Arbeitsunfall

Das neue Informationsblatt der BG BAU gibt Auskunft darüber, in welchen Fällen Coronainfektionen als Arbeitsunfälle anerkannt werden können.

Was tun, wenn im Unternehmen ein Coronafall auftritt und sich die oder der Beschäftigte während der Arbeit angesteckt haben könnte? Das neue Informationsblatt der BG BAU gibt Auskunft darüber, in welchen Fällen Coronainfektionen als Arbeitsunfälle anerkannt werden können und wie Unternehmen und Betroffene vorgehen sollten, wenn sie eine Covid-19-Erkrankung an die BG BAU melden wollen. Außerdem enthält die Publikation Informationen über die Leistungen und Rehabilitationsangebote bei einer anerkannten Erkrankung.


Ihr Exemplar zum Download:
www.bgbau.de/coronainfektion-arbeitsunfall

Das ist das Logo zur Digitalen Gefährdungsbeurteilung.
Bild: H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH / (c) BG BAU

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21. März 2023

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