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Mitgliedsbetriebe der BG BAU, die in die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz investieren, können im Rahmen der Arbeitsschutzprämien Fördermittel erhalten. Bezuschusst werden zum Beispiel die Ausstattung von Maschinen mit spezieller Sicherheitstechnik oder ergonomisch optimierte Arbeitsmittel, aber auch das branchenspezifische Arbeitsschutz-Management-System AMS BAU nach erfolgreicher Wiederbegutachtung oder Rückentrainings zu gesundheitsgerechtem Verhalten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Das Prämienverfahren der BG BAU umfasst beitragsabhängige und beitragsunabhängige Fördermittel, die auch miteinander kombiniert werden können. Die beitragsabhängigen Arbeitsschutzprämien können Mitgliedsunternehmen der BG BAU mit mindestens einer oder einem Beschäftigten und einem jährlichen Mitgliedsbeitrag zur Berufsgenossenschaft von mindestens 100 Euro beantragen. Je nach Höhe des Beitrags können Fördersummen zwischen 100 und 20.000 Euro ausgezahlt werden. Auch Unternehmen ohne Beschäftigte sind antragsberechtigt, sofern sie freiwillig bei der BG BAU versichert sind. Sie können Zuschüsse von bis zu 250 Euro im Kalenderjahr erhalten.
Neben der beitragsabhängigen Prämienförderung können Unternehmen zusätzlich über das sogenannte Prämienpaket zur Absturzprävention finanzielle Zuschüsse, unabhängig von der Höhe ihres Mitgliedsbeitrags, erhalten. Für jede förderfähige Investition in mehr Sicherheit beim Arbeiten in der Höhe übernimmt die BG BAU grundsätzlich 50 Prozent der Anschaffungskosten. Je nach Maßnahmenpaket und Förderstufe sind das bis zu 10.000 Euro.
Die BG BAU fördert Maßnahmen in dem Jahr, in dem sie durchgeführt oder angeschafft wurden. Entscheidend ist das Rechnungsdatum. Prüfen Sie also, ob Sie im laufenden Jahr in Arbeitsschutzmaßnahmen investiert haben oder es in Kürze tun wollen.
Die Fachleute der BG BAU beraten Sie gern unter der Telefonnummer 0800 379 910 0 oder per E-Mail.
21. März 2023