Rund ums Recht

Gute Frage: Sind Beschäftigte nur auf dem kürzesten Weg zur Arbeit versichert?

Im Frühling wechseln viele Beschäftigte das Verkehrsmittel, mit dem sie zur Arbeit fahren. Die einen steigen vom Auto auf das Motorrad um, andere vom öffentlichen Nahverkehr auf das Fahrrad.

Mit dem Verkehrsmittel ändert sich nicht selten auch die Route, die Beschäftigte wählen, um zur Arbeit zu kommen. Motorradfahrer bevorzugen häufig besonders kurvige Straßen, Fahrradfahrer suchen sich gerne verkehrsarme Routen. Ist der Weg zur Arbeit dann nicht mehr der kürzeste oder direkteste, kommt schnell der Verdacht auf, der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung würde wegfallen, da ein „Umweg“ gefahren wird.

Bei gut begründeten und nachvollziehbaren „Verlängerungen“ des Arbeitsweges bleibt der Versicherungsschutz jedoch bestehen. Lässt sich ein längerer Weg schneller als ein kürzerer Weg zurücklegen, ist er unfallversichert.

Das trifft auch zu, wenn er besser ausgebaut, sicherer oder übersichtlicher ist. Eine etwas längere, aber sicherere Fahrradroute wäre demnach unfallversichert, die Fahrt mit dem Motorrad über die längere und kurvige Landstraße anstelle der direkten Autobahn hingegen nicht, da es hier lediglich um den Fahrspaß geht.

Weiterhin erlischt der Versicherungsschutz, wenn Umwege etwa durch Tanken oder Einkaufen auf dem Arbeitsweg entstehen. Der Umweg zur Kita, zur Schule oder für eine Fahrgemeinschaft ist hingegen wiederum versichert.

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15. Juni 2022

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