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Ob Staub, Lärm oder der Umgang mit Gefahrstoffen – Arbeit kann die Gesundheit der Beschäftigten auf verschiedene Weisen gefährden. Deshalb sind Unternehmen verpflichtet, Betriebsärztinnen, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese unterstützen sie beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung.
Die Verpflichtung ist im „Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (ASiG) geregelt. Das ASiG wird durch die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ konkretisiert (kurz: DGUV Vorschrift 2). Diese macht Vorgaben zu Betreuungsmodellen, Einsatzzeiten und mehr.
Betriebsärztinnen, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit analysieren Aufgaben, Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen in einem Betrieb und sprechen Empfehlungen für sinnvolle Schutzmaßnahmen gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten aus. Sie unterstützen bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen oder bei Unterweisungen. Darüber hinaus können Betriebsärztinnen und Betriebsärzte die wiederkehrende arbeitsmedizinische Vorsorge durchführen.
Unternehmerinnen und Unternehmer können frei wählen, wie sie die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung gestalten möchten. Sie können eigene Arbeitsmedizinerinnen, Arbeitsmediziner und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beschäftigen oder auf externe Dienstleister wie zum Beispiel den Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischen Dienst (ASD) der BG BAU zurückgreifen.
Die Unternehmerin oder der Unternehmer nimmt die Organisation des Arbeitsschutzes selbst in die Hand.
Es gibt keine fix vorgegebenen Einsatzzeiten der Betriebsärztinnen, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Sie richten sich nach dem tatsächlichen Bedarf des Unternehmens.
Die Betriebsärztinnen, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit stehen der Unternehmerin oder dem Unternehmer mit ihrem Expertenwissen zur Seite.
Dem Unternehmen steht durch die regelmäßige Unternehmerfortbildung „Kompetenzzentrum für Unternehmer“ fundiertes Informationsmaterial zur Verfügung.
Die jährlichen Kosten im Alternativen Betreuungsmodell sind vergleichsweise gering.
Für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung gibt es in der gesetzlichen Unfallversicherung grundsätzlich zwei Modelle: die Regelbetreuung und die Alternative Betreuung. Die Regelbetreuung besteht aus einer Grundbetreuung der Unternehmen mit fest vorgeschriebenen Einsatzzeiten für wiederkehrende Fragen, beispielsweise zu Gefährdungsbeurteilungen, sowie einer anlassbezogenen Betreuung zu spezifischen Fragen, etwa bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren und Maschinen.
Die Alternative Betreuung ist besonders für Kleinbetriebe geeignet, die über keine eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit verfügen und bei denen die Unternehmerin oder der Unternehmer aktiv in das Betriebsgeschehen auf den Baustellen (für Gebäudereinigung: in den Objekten) eingebunden ist. Voraussetzung ist, dass sie oder er an einer beziehungsweise mehreren Schulungen oder Informationsveranstaltungen teilnimmt. Die Anzahl richtet sich nach der Betriebsgröße. Dadurch wird sie oder er befähigt, selbst über Umfang und Intensität der Betreuung zu entscheiden. Im Vergleich zur Regelbetreuung entfällt somit die Grundbetreuung samt fester Einsatzzeiten.
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Um von der Regelbetreuung in die Alternative Betreuung zu wechseln, reicht eine E-Mail an
asd-betreuung@bgbau.de mit dem gewünschten Wechseldatum und der aktuellen Anzahl der Beschäftigten.
Eine individuelle Beratung zum Betreuungsmodell ist unter der Telefonnummer 030 85781-760 möglich.
15. Juni 2022