In Kürze

Ihr Beitragsbescheid

Im April erhalten die der BG BAU zugehörigen Unternehmen und freiwillig Versicherte per Post ihren jährlichen Beitragsbescheid. Das sollten Sie zum Bescheid wissen.

1. Der zu zahlende Beitrag bezieht sich immer auf das Vorjahr und orientiert sich unter anderem an folgenden Faktoren:

  • den Arbeitsentgelten, die ein Unternehmen an seine Beschäftigten gezahlt hat, sowie
  • der Tarifstelle (TS) des Gefahrtarifs, der das Unternehmen zugeordnet ist. In einer TS sind alle Tätigkeiten, Unternehmensarten und Gewerbezweige zusammengefasst, die ein vergleichbares Risiko verzeichnen. Jeder TS ist eine Gefahrklasse zugeordnet, die das jeweils durchschnittliche Unfallrisiko abbildet.
  • Der jährlich vom Vorstand der BG BAU festgesetzte Beitragsfuß. Multipliziert mit der Gefahrklasse ergibt sich der Beitragssatz.

2. Die gesetzliche Unfallversicherung ist dem Prinzip der „nachträglichen Bedarfsdeckung“ verpflichtet und erhebt Beiträge nur in der Höhe, die zur Deckung der Ausgaben nötig ist.

3. Der Beitragsbescheid wird durch einen Vorschussbescheid für das laufende Jahr und die Abrechnung für den Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischen Dienst der BG BAU ergänzt.

4. Begleichen Unternehmen oder freiwillig Versicherte die Forderungen verspätet, muss durch die BG BAU ein Säumniszuschlag berechnet werden.

7. Dezember 2023

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