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1. Der zu zahlende Beitrag bezieht sich immer auf das Vorjahr und orientiert sich unter anderem an folgenden Faktoren:
2. Die gesetzliche Unfallversicherung ist dem Prinzip der „nachträglichen Bedarfsdeckung“ verpflichtet und erhebt Beiträge nur in der Höhe, die zur Deckung der Ausgaben nötig ist.
3. Der Beitragsbescheid wird durch einen Vorschussbescheid für das laufende Jahr und die Abrechnung für den Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischen Dienst der BG BAU ergänzt.
4. Begleichen Unternehmen oder freiwillig Versicherte die Forderungen verspätet, muss durch die BG BAU ein Säumniszuschlag berechnet werden.
7. Dezember 2023