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Auf Schritt und Tritt

Bei nahezu jedem fünften Arbeitsunfall werden Fuß oder Knöchel verletzt. Daher gibt es bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung das Sachgebiet Fußschutz, das Andreas Vogt von der BG BAU leitet.

Seit mehr als zehn Jahren führt Andreas Vogt das Sachgebiet – zusätzlich zu seiner Aufgabe als stellvertretender Geschäftsführer der Region Nord bei der BG BAU. „Wer sicher arbeiten will, braucht die richtigen Schuhe“, sagt der Diplomingenieur: „Wenn mit Gefährdungen zu rechnen ist, die etwa durch Stoßen, Einklemmen, umfallende, herabfallende, abrollende oder spitze Gegenstände sowie durch heiße Massen oder ätzende Flüssigkeiten entstehen können, muss Fußschutz getragen werden“, sagt Andreas Vogt. „Unternehmen müssen geeignete und passende Schuhe bereitstellen.“

„Wer sicher arbeiten will, braucht die richtigen Schuhe.“

Seine Aufgabe ist es, die Anforderungen ans Schuhwerk zu formulieren und sie je nach Tätigkeit und Einsatzort spezifisch anzupassen. „Als Teil der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) können Sicherheitsschuhe vielen Gefahren vorbeugen“, sagt Vogt. „Fällt ein zwanzig Kilogramm schwerer Gegenstand aus einem Meter Höhe, müssen die Zehenkappen die Füße verlässlich schützen.“ Diese und viele weitere ISO- und EU-Normen gestaltet Andreas Vogt in Normungsgremien mit und testet sie in der Praxis.
 

144.458 Arbeitsunfälle mit Fuß- und Knöchelverletzungen in 2018

Manche Kriterien sind äußerst speziell: Wer etwa in explosionsgefährdeten Bereichen arbeitet, braucht ableitfähige Schuhe, die sich nicht elektrisch aufladen. Sonst droht durch Funkenschlag eine Explosion und damit eine tödliche Gefahr. Fallstricke wie diese beschreibt die DGUV-Regel 112-191 zur Benutzung von Fuß- und Knieschutz. Vogt überarbeitet diese Regel gegenwärtig.144.458 Arbeitsunfälle mit Verletzungen an Fuß und Knöchel gab es im Jahr 2018. Die Zahl entspricht nahezu einem Fünftel aller Meldungen im Berichtsjahr und verdeutlicht das erforderliche Engagement der Unfallversicherungsträger. Aktuell betreut der Schuhexperte einen Feldversuch, um zu prüfen, ob Orthesen in Kombination mit Sicherheitsschuhen getragen werden können. „Die Anforderungen an den Fußschutz müssen auch gewährleistet sein, wenn Beschäftigte etwa nach Unfällen auf orthopädischen Fußschutz angewiesen sind.“
 

Sachgebiet Fußschutz der DGUV

Weiterführende Informationen zu Sicherheitsschuhen und Kontaktmöglichkeiten für mögliche Fragen finden Sie beim „Sachgebiet Fußschutz" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
 

25. Januar 2024

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