Schwerpunkt

Teamplay – Gemeinsam für guten Arbeitsschutz

Es ist ein vielfältiges Netzwerk von Zuständigen, das in Unternehmen den Arbeitsschutz plant und umsetzt. Unternehmerinnen und Unternehmer müssen Verantwortlichkeiten regeln und die Fäden zusammenhalten – auch, um den eigenen Pflichten nachzukommen.

In der alltäglichen Praxis ist der Arbeitsschutz in Unternehmen auf viele Schultern verteilt: Beim Planen, Umsetzen und Nachjustieren agieren viele Verantwortliche in unterschiedlichen Rollen, um die Sicherheit und Gesundheit aller zu gewährleisten. Auf ihre Arbeit müssen sich Unternehmerinnen und Unternehmer verlassen: Denn auch wenn sie Verantwortlichkeiten übertragen, bleiben letztlich sie in der Pflicht. Sie treffen Grundsatzentscheidungen, organisieren und kontrollieren, wie Arbeitsschutzmaßnahmen konkret umgesetzt werden.

Geht es etwa um Gefährdungsbeurteilung, Erste Hilfe oder Brandschutz profitieren Unternehmerinnen und Unternehmer von einem vielfältigen Netzwerk aus Akteurinnen und Akteuren mit ganz spezifischem fachlichem und praktischem Wissen. Aber wer macht was konkret? Und worauf kommt es dabei aus Unternehmenssicht an?
 

Sicherheitsbeauftragte

Sicherheitsbeauftragte (SiBe) haben den Arbeitsschutz Tag für Tag im Blick und sensibilisieren ihre Kolleginnen und Kollegen für Unfall- und Gesundheitsgefahren. Sie sind oft die einzigen Ansprechpersonen für Arbeitssicherheit, die immer präsent sind. In ihrer Rolle sind sie ehrenamtlich aktiv, nicht weisungsbefugt und oft vermittelnd tätig. Um sie zu unterstützen, können Unternehmerinnen und Unternehmer ihnen passende Fortbildungen, etwa zum Einstieg das Seminar für SiBe, ermöglichen. Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten müssen laut Sozialgesetzbuch VII Paragraf 22 SiBe schriftlich bestellen.
 

Betriebsärztinnen und -ärzte

Mit ihrer medizinischen Fachkenntnis sind Betriebsärztinnen und -ärzte beim Thema Arbeitsschutz unerlässlich. Sie beurteilen Arbeitsbedingungen, -belastungen und -gefährdungen und empfehlen gegenüber der Unternehmensleitung konkrete Maßnahmen für betrieblichen Gesundheitsschutz. Zugleich untersuchen und beraten sie Beschäftigte im Auftrag des Unternehmens. Dabei unterliegen sie der ärztlichen Schweigepflicht. Darüber hinaus beraten sie zu vielen weiteren betriebsmedizinischen Aspekten: etwa zu Maßnahmen zum Körperschutz, zur Ergonomie von Arbeitsplätzen, zum sicheren Umgang mit Arbeitsstoffen, zu Arbeits- und Pausenzeiten und zur Organisation der Ersten Hilfe. Auch bezüglich Hygiene ist ihr Fachwissen gefragt, was sie im Zuge der Coronavirus-Pandemie zu wichtigen Ansprechpersonen macht. Bei Begehungen prüfen sie, wie Unternehmen den Arbeits- und Gesundheitsschutz konkret umsetzen. Sie agieren weisungsfrei und sind selbst nicht weisungsbefugt.
 

Illustration zum Teamwork eines betrieblichen Arbeitsschutzes.
Arbeitsschutz gelingt nur gemeinsam
Bild: Florian Perez - xmedias GmbH

Unternehmen müssen Betriebsärztinnen und -ärzte einstellen oder beauftragen, was etwa über den Arbeitsmedizinischen Dienst der BG BAU möglich ist. Bei Betrieben mit bis zu zehn oder auch bis zu 50 Beschäftigten ist ein alternatives Modell mit bedarfsorientierter Betreuung möglich: Dafür muss die Unternehmerin oder der Unternehmer selbst aktiv im Betrieb eingebunden sein und sich in Belangen des Arbeitsschutzes schulen lassen. Unternehmerpflicht ist es auch, Beschäftigte über Pflicht- und Angebotsvorsorgen zu informieren und ihnen Zugang zu diesen zu ermöglichen.
 

Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Mit ihrem Know-how beraten Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFas) umfassend zu sicherheitstechnischen Fragen und Gesundheitsschutz im Betrieb: Ihre Leitlinie ist es, Arbeit menschengerecht zu gestalten. Sie überprüfen Anlagen und Einrichtungen, Arbeitsverfahren, -abläufe und -mittel sowie die notwendigen Schutzmaßnahmen. Geht es darum, die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, können Unternehmerinnen und Unternehmer auf ihre Expertise zählen. Nach Unfällen ermitteln sie Ursachen und ziehen Schlussfolgerungen. SiFas sind nicht weisungsgebunden und unterstehen unmittelbar der Unternehmensleitung, die die Voraussetzungen für die Arbeit  der SiFas schafft. SiFas haben eine Schlüsselfunktion inne, wenn es darum geht, die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten, auf Mängel hinzuweisen und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorzuschlagen. Daneben informieren SiFas die Beschäftigten über Unfall- und Gesundheitsgefahren und wirken auf sicheres Verhalten hin.
 

Helferinnen und Helfer für Erste Hilfe und Brandschutz

Im Notfall bilden sie das erste Glied der Rettungskette: die Helferinnen und Helfer für Erste Hilfe und Brandschutz. Jedes Unternehmen ist angehalten, eine ausreichende Zahl zu benennen und für die jeweils entsprechende Qualifizierung zu sorgen. Das sehen die rechtlichen Vorgaben vor.
 

Für guten Arbeitsschutz müssen alle Verantwortlichen an einem Strang ziehen
Bild: Florian Perez - xmedias GmbH

Aufsichtsführende

Wenn gefährliche Arbeiten von mehreren Personen gemeinschaftlich ausgeführt werden und diese zur Vermeidung von Gefahren eine gegenseitige Verständigung erfordern (etwa auf Baustellen), sind von der Unternehmerin oder dem Unternehmer zuverlässige Aufsichtsführende einzusetzen. Diese müssen mit den möglichen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen vertraut sein und Weisungsbefugnis besitzen.
 

Mitglieder des Betriebsrat

Geht es um den Arbeitsschutz, sind die Mitglieder des Betriebsrats zu beteiligen. Dabei haben sie insbesondere die Arbeitsschutzvorschriften im Blick. Sie können an Betriebsbesichtigungen teilnehmen und machen Vorschläge für weitere Schutzmaßnahmen.

Das Recht, einen Betriebsrat zu gründen, besteht ab fünf wahlberechtigten, dauerhaft Beschäftigten, von denen drei auch wählbar sein müssen.
 

Perspektiven, ein Ziel: guter Arbeitsschutz

Unternehmerinnen und Unternehmer sind verantwortlich für die Organisation des Arbeitsschutzes und der Ersten Hilfe und halten dabei die Fäden zusammen. Dabei können sie sich auf unterschiedliche Perspektiven und spezielles Fachwissen verlassen. Das Schaubild "Ein Netzwerk für den Arbeitsschutz"  zeigt detailliert die notwendigen Qualifizierungen aller Beteiligten, die auf einen guten Arbeitsschutz in Unternehmen hinwirken.

9. Januar 2024

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