Gut versichert

Neuer Gefahrtarif der BG BAU

Zum 1. Januar 2024 tritt der 4. Gefahrtarif der BG BAU in Kraft. Er dient dazu, die finanziellen Lasten durch Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, abgestuft nach den einzelnen Gefährdungsrisiken, auf die Unternehmen der Bauwirtschaft zu verteilen.

Die Unfallgefahr ist nicht in jedem Unternehmen gleich hoch. Daher werden Unternehmensarten und Gewerbezweige zu Tarifstellen zusammengefasst, die eine vergleichbare technologische Ausrichtung oder ein ähnliches Gefährdungsrisiko aufweisen.
 

Beitragsberechnung mit Gefahrklasse

Zu jeder Tarifstelle gehört eine Gefahrklasse. Diese drückt die Unfallbelastung sowie die Belastung durch Berufskrankheiten aus. Alle in einer Tarifstelle zusammengefassten Unternehmen bilden somit eine Risikogemeinschaft, deren Durchschnittsgefährdung durch die Gefahrklasse ausgedrückt wird. Die Gefahrklassen werden aus dem Verhältnis der gezahlten Leistungen zu den Arbeitsentgelten über einen Zeitraum von vier Jahren berechnet. Die Gefahrklasse ist neben den Arbeitsentgelten und dem Beitragsfuß ein Berechnungsfaktor für die Beitragsberechnung, sodass der Grad der Unfallgefahr in den Unternehmen dabei angemessen berücksichtigt wird.
 

Präventionsverhalten beeinflusst Gefahrtarif

Da sich die technologischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den Unternehmen und Branchen ändern können, sind die Berufsgenossenschaften gesetzlich verpflichtet, den Gefahrtarif spätestens alle sechs Jahre neu aufzustellen. So wird auch sichergestellt, dass sich Präventionserfolge einzelner Gewerbezweige in den Beiträgen widerspiegeln. Der jährliche Finanzbedarf der BG BAU wird durch den Gefahrtarif jedoch nicht beeinflusst. Dieser ergibt sich in erster Linie aus den anfallenden Kosten für Rehabilitation und Entschädigungsleistungen. Der Gefahrtarif stellt lediglich einen Verteilungsschlüssel dar. Die Beiträge für 2023 werden im April 2024 noch mit den Gefahrklassen des 3. Gefahrtarifs berechnet. Die Beiträge für das Jahr 2024 werden mit dem Beitragsbescheid erstmals nach dem neuen Gefahrtarif im April 2025 erhoben. Neue oder anzupassende Vorschussbescheide für das Jahr 2024 basieren auf den Gefahrklassen des 4. Gefahrtarifs.
 

Weitere Ausführungen zum Gefahrtarif finden Sie auf unserer Internetseite.

Fläche von mehreren blauen, leeren Puzzleteilen.
Bild: Franz Pfluegl - stock.adobe.com

Wesentliche Änderungen im Überblick

  • Neuberechnung der Gefahrklassen.
  • Zuordnung der Unternehmen, die statische Fertigteile aus Holz für Bauwerke und bauliche Anlagen herstellen und montieren, zum Gewerbezweig „Zimmererarbeiten“ (= Tarifstelle 110 „Zimmererarbeiten“).
  • Zuordnung der Unternehmen, die statische Fertigteile – ausgenommen aus Holz – (insbesondere aus Beton, Mauerwerk oder Metall) für Bauwerke und bauliche Anlagen herstellen und montieren, zum Gewerbezweig „Hoch-, Tief- und Brückenbau“ (= Tarifstelle 100 „Bauwerksbau“).
  • Umbenennung der Tarifstelle 200 „Bauausbau und Fertigteilherstellung“ in „Bauausbau“ zur eindeutigen Abgrenzung in Bezug auf den Fertighausbau, einschließlich der Herstellung von Fertigteilen für den Fertighausbau.
Das ist das Logo zur Digitalen Gefährdungsbeurteilung.
Bild: H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH / (c) BG BAU

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7. Dezember 2023

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