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Für ihre Anträge haben sie jetzt mehr Zeit. Die Rechnungen für förderfähige Geräte und Maßnahmen können sie nach der Rechnungsstellung 365 Tage lang einreichen. Der Stichtag 31. Dezember entfällt.
Nach dem Prinzip „Wer mehr tut, wird belohnt“ fördert die BG BAU besonders solche Mittel für sicheres und gesundes Arbeiten, die über die gesetzlichen Mindestvorschriften hinausgehen. Das kann beispielsweise die Ausstattung von Maschinen mit Sicherheitstechnik, ergonomische Arbeitsmittel oder die Qualifikation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sein.
7. Dezember 2023