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Fahrerinnen oder Fahrer von Hydraulikbaggern und Radladern benötigen in Deutschland keinen Baggerführerschein. Jedoch müssen sie von der Unternehmerin oder dem Unternehmer nachvollziehbar beauftragt sein.
Unternehmen können dies im Fahrer- oder Bedienerausweis der BG BAU dokumentieren. Dieser kann auf Wunsch auch Dritten vorgelegt werden.
7. Dezember 2023