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Speziell für Personen mit Hörminderungen gibt es eine praktische Kurzinformation zum Tragen von Gehörschutz. Denn für diese Gruppe ist der Schutz vor Lärm bei der Arbeit und in der Freizeit besonders wichtig. Dadurch lassen sich weitergehende Hörverluste vermindern oder gar vermeiden. Voraussetzung ist unter anderem das korrekte und konsequente Tragen von Gehörschutz.
Die DGUV Information 212-686 „Gehörschützer-Kurzinformation für Personen mit Hörminderung – Information für Betroffene“ erklärt die Unterschiede zwischen Kapselgehörschützern und Gehörschutzstöpseln einschließlich Gehörschutz-Otoplastiken sowie auch deren Einfluss auf das Wahrnehmen von Warnsignalen. Des Weiteren finden sich auch Tipps zu elektronischen Gehörschützern und Ansprechpersonen bei Fragen.
Informieren Sie Ihre Beschäftigten:
9. Dezember 2022