Titelbild der DGUV Information 212-686: Gehörschützer-Kurzinformation für Personen mit Hörminderung – Information für Betroffene.
Bild: DGUV
Infomedien

Gehör schützen!

Menschen mit Hörverlust benötigen einen besonderen Schutz, damit sich ihr Hörvermögen nicht weiter verschlechtert. Halten sie sich weiterhin ungenügend geschützt in Lärmbereichen auf, wird sich der Hörverlust weiter verstärken.


Speziell für Personen mit Hörminderungen gibt es eine praktische Kurzinformation zum Tragen von Gehörschutz. Denn für diese Gruppe ist der Schutz vor Lärm bei der Arbeit und in der Freizeit besonders wichtig. Dadurch lassen sich weitergehende Hörverluste vermindern oder gar vermeiden. Voraussetzung ist unter anderem das korrekte und konsequente Tragen von Gehörschutz.

Die DGUV Information 212-686 „Gehörschützer-Kurzinformation für Personen mit Hörminderung – Information für Betroffene“ erklärt die Unterschiede zwischen Kapselgehörschützern und Gehörschutzstöpseln einschließlich Gehörschutz-Otoplastiken sowie auch deren Einfluss auf das Wahrnehmen von Warnsignalen. Des Weiteren finden sich auch Tipps zu elektronischen Gehörschützern und Ansprechpersonen bei Fragen.


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9. Dezember 2022

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