Gut versichert

Der elektronische Lohnnachweis – alle Jahre wieder

Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, die Anzahl ihrer Beschäftigten, die Arbeitsentgelte sowie die Arbeitsstunden über das UV-Meldeverfahren zu übermitteln. Folgende Tipps helfen, die Daten unkompliziert und vollständig abzugeben.

Mit dem elektronischen Lohnnachweis, auch UV-Lohnnachweis genannt, melden Unternehmen die unfallversicherungsrelevanten Daten an die BG BAU, die der Berechnung des Beitrags zugrunde gelegt werden. Er ist zwingend zusätzlich zur UV-Jahresmeldung (92er-Meldung) abzugeben. Letztere wird an die Einzugsstellen der Krankenkassen übermittelt und dient der Deutschen Rentenversicherung als Prüfhilfe im Rahmen der Betriebsprüfung.

1. Abruf der Stammdaten

Mit einem Stammdatenabruf werden die im Entgeltabrechnungsprogramm verwendeten Stammdaten mit den bei der BG BAU hinterlegten Daten abgeglichen. Die Abrechnungssoftware muss von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zertifiziert sein.

Tipp! Wenn Sie die Ausfüllhilfe sv.net verwenden, sollten Sie den Stammdatenabruf erst durchführen, wenn unmittelbar im Anschluss der UV-Lohnnachweis abgegeben wird.


Die Zugangsdaten zum UV-Meldeverfahren (Mitgliedsnummer und PIN) sind im jährlich im Dezember versandten Aufforderungsschreiben zur Abgabe des elektronischen Lohnnachweises zu finden. Die aktuellen Stammdaten stehen ab dem 1. November 2021 im Stammdatendienst zum Abruf bereit. Die Frist für die Abgabe des elektronischen Lohnnachweises für das Beitragsjahr 2021 endet am 16. Februar 2022. Falls der elektronische Lohnnachweis von einer lohnabrechnenden Stelle übermittelt wird, geben Sie die entsprechenden Zugangsdaten an diese weiter. Die lohnabrechnende Stelle sollte auch informiert werden, falls bereits Stammdatenabrufe vorgenommen oder elektronische Lohnnachweise übermittelt worden sind.

Tipp! Im neuen Online-Portal „meine BG BAU“ für Unternehmen können Sie unter https://unternehmensportal.meine.bgbau.de die bereits getätigten Stammdatenabrufe sowie die gemeldeten oder stornierten Lohnnachweise einsehen. Sind dort noch offene Vorgänge vorhanden, müssen diese im Entgeltabrechnungsprogramm abgeschlossen werden.


Wenn im Meldejahr keine Beschäftigten im Unternehmen für Sie tätig waren, brauchen Sie keinen elektronischen Lohnnachweis zu übermitteln.

Achtung! Sollten Sie bereits Stammdatenabrufe durchgeführt haben, stornieren Sie diese unbedingt! Offene Stammdatenabrufe führen zu Schätzungen sowie Bußgeldverfahren, deren Rückabwicklung für Sie mit Ärger und Aufwand verbunden ist.

 

Illustration von zwei Menschen, die vor einem Computer sitzen.
Bild: Florian Perez - xmedias GmbH

2. Übermittlung des elektronischen Lohnnachweises

Die Meldung des elektronischen Lohnnachweises kann entweder nur über ein Entgeltabrechnungsprogramm oder nur über die Ausfüllhilfe vorgenommen werden.

Tipp! Bei Fehlermeldungen oder Problemen mit Entgeltabrechnungsprogrammen hilft der technische Support des jeweiligen Anbieters.


Das Bruttoarbeitsentgelt allerbeschäftigten Personen ist die Berechnungsgrundlage für den Beitrag zur BG BAU.

Tipp! Alles, was Sie zu den verschiedenen Entgeltarten wissen müssen, etwa die Besonderheiten der Entgeltarten während der Coronapandemie, können Sie hier nachlesen: Arbeitsentgeltkatalog (PDF, 736 KB)


Falls die BG BAU für das Jahr 2021 Beitragsvorschüsse erhoben hat, sämtliche Beschäftigte aber zum Ende des Vorjahres bereits ausgeschieden sind, ist aufgrund des festgesetzten Vorschusses eine Entgeltmeldung mit 0,00 Euro vorzunehmen.

Achtung! Die BG BAU geht ansonsten von bestehenden Beschäftigungsverhältnissen aus und nimmt eine Schätzung der Arbeitsentgelte vor.


Die Arbeitsstunden sind grundsätzlich keine Berechnungsgrundlage für den Beitrag zur BG BAU. Die Angaben wirken sich jedoch auf die Zuordnung des Unternehmens zum jeweiligen arbeitsmedizinischen Betreuungsmodell aus, sodass die geleisteten Arbeitsstunden aller Beschäftigten korrekt und vollständig an die BG BAU zu melden sind.


Weitere Informationen:
Alles Wichtige zum Lohnnachweis samt Erklärvideo: www.bgbau.de/lohnnachweis
Servicehotline der BG BAU: 0800 3799100
 

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21. September 2023

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