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Wenn Beschäftigte im Ausland arbeiten, können sie über die BG BAU versichert sein. Denn der gesetzliche Auftrag mit den dadurch gesicherten Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gilt unter bestimmten Voraussetzungen über die deutschen Grenzen hinweg.
Gut zu wissen: Die BG BAU hat einen spezialisierten Bereich, der sich um Fälle mit Auslandsbezug kümmert, und verfügt über ein großes Netzwerk von Leistungserbringenden zur medizinischen und pflegerischen Versorgung im In- und Ausland.
Ereignet sich ein Unfall im Ausland, der unter Versicherungsschutz steht, koordiniert die BG BAU auch dort die medizinische Behandlung und/oder unterstützt im Bedarfsfall den Rücktransport nach Deutschland.
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Damit Beschäftigte auch bei längerfristigen Auslandsaufenthalten gut geschützt sind, empfiehlt sich der Abschluss der freiwilligen Auslandsversicherung. Im Falle eines Arbeitsunfalls werden dann im Wesentlichen die gleichen Leistungen gewährt, wie wenn dieser in Deutschland passiert wäre. Hierzu zählen:
11. August 2025