In Kürze

Berufskrankheiten werden 100!

Seit 100 Jahren werden Berufskrankheiten durch die gesetzliche Unfallversicherung anerkannt, versorgt und entschädigt.

Die Liste der Berufskrankheiten wird vom ärztlichen Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erarbeitet und als Anlage in der Berufskrankheitenverordnung veröffentlicht. 

Illustration eines Lautsprechers mit Briefen.
Bild: Julien Eichinger - stock.adobe.com

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Mittlerweile sind dort 85 Erkrankungen gelistet, die durch Belastungen während der Arbeit entstehen können. Darunter sind auch mehrere Krankheiten, die die Beschäftigten in der Bauwirtschaft und im Reinigungsgewerbe betreffen können. Lärmschwerhörigkeit ist immer noch die häufigste Berufskrankheit bei Versicherten der BG BAU. Für Reinigungskräfte sind insbesondere Hautkrankheiten durch Reinigungsmittel und Feuchtarbeit relevant.

Eine Person cremt sich die Hände mit Sonnenschutzcreme ein, um einer Berufskrankheit vorzubeugen.
Bild: StudioLaMagica - stock.adobe.com

11. August 2025

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