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Die Liste der Berufskrankheiten wird vom ärztlichen Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erarbeitet und als Anlage in der Berufskrankheitenverordnung veröffentlicht.
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Mittlerweile sind dort 85 Erkrankungen gelistet, die durch Belastungen während der Arbeit entstehen können. Darunter sind auch mehrere Krankheiten, die die Beschäftigten in der Bauwirtschaft und im Reinigungsgewerbe betreffen können. Lärmschwerhörigkeit ist immer noch die häufigste Berufskrankheit bei Versicherten der BG BAU. Für Reinigungskräfte sind insbesondere Hautkrankheiten durch Reinigungsmittel und Feuchtarbeit relevant.
11. August 2025