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Wer in der Mittagspause beispielsweise in die Kantine oder in einen Supermarkt geht, um sich dort etwas zum Essen zu kaufen, ist auf dem Hin- und Rückweg versichert. Während des Aufenthalts in der Kantine oder im Supermarkt besteht hingegen kein Versicherungsschutz. In Ausnahmen kann die gesetzliche Unfallversicherung aber auch während der Pause greifen. Im konkreten Fall hielt sich ein Beschäftigter während seiner Pause in einem gekennzeichneten Pausen- und Raucherbereich auf dem Firmengelände auf.
Dort wurde er von einem Gabelstapler angefahren und verletzt. Die zuständige Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung eines Arbeitsunfalls zunächst ab, weil die Aktivitäten des Betroffenen während der Pause privater Natur gewesen seien. Der Betroffene klagte vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg gegen diese Entscheidung und bekam Recht (Urteil vom 27. Februar 2023). Demnach war sein Unfall versichert, weil er trotz des gekennzeichneten Pausenbereichs Gefahren ausgesetzt war, die größer gewesen seien als bei einer privaten Tätigkeit an einem anderen Ort und durch den Gabelstapler in unmittelbarer Verbindung mit den betrieblichen Aktivitäten standen.
7. September 2023